Weihnachten im Saarland 2021: Das sind die Corona-Regeln

Welche Treffen sind an Weihnachten 2021 im Saarland erlaubt? Wie sieht es mit Restaurant-Besuchen und Gottesdiensten aus? An dieser Stelle findet ihr eine Übersicht der aktuellen Corona-Regeln:
Für Weihnachten im Saarland gibt es in Bezug auf die Corona-Regeln ein paar Punkte zu beachten. Fotos: (Hintergrund) Pixabay | (Essen) dpa-Bildfunk/Hendrik Schmidt
Für Weihnachten im Saarland gibt es in Bezug auf die Corona-Regeln ein paar Punkte zu beachten. Fotos: (Hintergrund) Pixabay | (Essen) dpa-Bildfunk/Hendrik Schmidt

Im Dezember 2020 hatte es im Saarland über Weihnachten einen harten Lockdown gegeben. „Das Infektionsgeschehen und die Lage in den Krankenhäusern geben Anlass zur Sorge“, so Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zu dem Zeitpunkt. Mittlerweile ist ein weiteres Jahr vergangen. Noch immer besteht Sorge hinsichtlich der Corona-Lage. Doch etwa die Impfkampagne hat die Situation verändert und Lockerungen ermöglicht. Demnach fallen die Corona-Regeln für Weihnachten 2021 im Saarland lockerer aus – zumindest für Geimpfte. Nach aktuellem Stand erlaubt die Verordnung hierzulande Folgendes:

Private Weihnachtsfeiern

Derzeit sieht es in Bezug auf Weihnachten im Saarland so aus: Die Corona-Verordnung sieht Beschränkungen für private Zusammenkünfte vor. Im Innenbereich dürfen sich höchstens 50 Menschen treffen (geimpft/genesen). Im Außenbereich gilt eine Kapazitätsgrenze von maximal 200 Personen (ebenso geimpft/genesen).

Kontaktbeschränkungen

Bei Treffen ist nach derzeitigem Stand Folgendes zu beachten: Nicht geimpfte/genesene Personen müssen ihre Kontakte im privaten sowie öffentlichen Bereich auf den eigenen Haushalt und zusätzlich höchstens eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person begrenzen. Davon ausgenommen sind Personen mit medizinischer Kontraindikation, Minderjährige, Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Verwandte in direkter Linie. Geimpfte dürfen sich an Weihnachten hingegen ohne die Kontaktbeschränkungen treffen. Beachtet werden muss allerdings die zuvor genannte Obergrenze für Teilnehmer:innen im Innen- beziehungsweise Außenbereich.

Besuche von Restaurants an Weihnachten

Beim „Besuch eines Gaststättengewerbes, sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art und von Betriebskantinen und Mensen im Innenbereich“ gilt im Saarland aktuell 2G-Plus. Restaurantbesuche an Weihnachten setzen somit voraus, dass man geimpft/genesen ist und einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann. Einige Gastro-Betriebe bieten auch Selbsttests unter Aufsicht an. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach aktuellem Stand Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Die Ausnahme gilt direkt nach dem Erhalt der dritten Impfung.

Einkauf von Weihnachtsgeschenken

Noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken? Wer beispielsweise in den Saar-Innenstädten stöbern möchte, muss auch hier an 2G denken. Der „Besuch von Ladenlokalen, die nicht der Grundversorgung dienen“ ist demnach nur für Geimpfte/Genesene möglich. Wo Ungeimpfte im Saarland noch rein dürfen, haben wir hier zusammengefasst.

Gottesdienste

In Bezug auf „weltanschauliche Veranstaltungen“ bleibt das Selbstorganisationsrecht von den Vorgaben der aktuellen Verordnung „unberührt“. Konkret heißt das: Etwa Kirchentreffen die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen in eigener Zuständigkeit„. Die Verordnung empfiehlt jedoch, „veranstaltungsspezifische Hygienemaßnahmen“ umzusetzen.

Übernachtungen in Hotels

Wer über die Weihnachtstage in einem Hotel im Saarland übernachtet („Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten“), muss nach derzeitigem Stand 2G-Plus beachten. Es gibt aber eine Ausnahme. „Zug- oder Fluggäste dürfen in Notlagen, z.B. bei nachgewiesenen Verbindungsausfällen, unter 3G in einem Hotel übernachten„.

Weihnachtspartys in Clubs und Diskotheken?

Aus Weihnachtspartys in Clubs und Diskotheken im Saarland wird laut aktueller Verordnung nichts. Die Betriebe müssen momentan geschlossen bleiben. Zum Thema Feiern noch: „Für Heiligabend (24.12.), Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) wurden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen„.

Bis wann gilt die aktuelle Verordnung?

Die aktuelle Corona-Verordnung im Saarland ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten. Das Ablaufdatum: der 30. Dezember 2021. „Sofern erforderlich wird die Verordnung entweder zwischen Weihnachten und Neujahr angepasst oder bis zum 13. Januar 2022 ohne Änderungen verlängert“.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
Rechtsverordnung im Saarland
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes