Wer im Saarland zu den Geimpften und Genesenen zählt und wie geschützt sie wirklich sind

Im Saarland müssen gegen Geimpfte und Genesene keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen, wenn sie beispielsweise den Einzelhandel oder den Friseursalon besuchen wollen. Wer zu diesen Gruppen zählt und wie geschützt sie wirklich sind:
Wer gegen Corona geimpft ist, ist im Saarland von der Testpflicht befreit. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Wer gegen Corona geimpft ist, ist im Saarland von der Testpflicht befreit. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Wer gegen Corona geimpft ist, ist im Saarland von der Testpflicht befreit. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Wer gegen Corona geimpft ist, ist im Saarland von der Testpflicht befreit. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk

Seit Montag (3. Mai 2021) ist die Corona-Testpflicht für geimpfte und genesene Saarländer:innen aufgehoben. Wer zu diesen Personengruppen zählt, braucht also jetzt keinen Nachweis mehr vorzulegen, dass er oder sie negativ getestet wurde.

Wer gilt als geimpfte Person?

Von der Testpflicht befreit sind nur vollständig geimpfte Menschen. Darauf hat das Gesundheitsministerium hingewiesen. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Es dürfen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen, wie zum Beispiel Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- beziehungsweise Geschmacksverlust.

Wie kann ich meine Impfung nachweisen?

Der Nachweis kann entweder schriftlich oder elektronisch über das Impfbuch oder die -bescheinigung erfolgen.

Wie geschützt bin ich wirklich?

Es kommt auf den Impfstoff an. Laut Paul-Ehrlich-Institut sinkt die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, im Vergleich zu Ungeimpften
– bei Biontech/Pfizer um bis zu 95 Prozent
– bei Moderna um bis zu 95 Prozent
– bei Astrazeneca um bis zu 80 Prozent
– bei Johnson & Johnson um bis zu 70 Prozent

Unklar ist noch, wie lange der Impfschutz anhält. Vollständig Geimpfte können Sars-CoV-2 laut der Ständigen Impfkommission nur eingeschränkt weitergeben.

Wer gilt als genesene Person?

Im Saarland zählen laut Gesundheitsministerium dazu Menschen, bei denen ein akkreditiertes Labor mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder andere Methoden) eine Infektion registriert hat. Der Positiv-Befund darf maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegen.

Wie kann ich nachweisen, dass ich infiziert war?

Der Test oder ein ärztliches Zeugnis gelten laut Ministerium als Nachweis. Auch er kann schriftlich oder elektronisch vorliegen.

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Wie geschützt sind Genesene?

Wohl klar ist: Wer Antikörper gebildet hat, der oder die ist zunächst gegen eine Erkrankung geschützt. Doch das Robert-Koch-Institut schließt eine erneute Ansteckung und Übertragungsrisiko nicht aus, da die Antikörper über Zeit wieder verschwinden. Laut einer neuen US-Studie liegt der Zeitraum, in dem sich die Antikörperspiegel halbieren, bei mehr als 200 Tagen, berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“. Es gibt aber auch (seltene) Fälle, in denen Menschen ein zweites Mal an Covid-19 erkrankt sind.

Welche Lockerungen kommen noch?

Geimpfte und Genesene dürfen sich voraussichtlich ab dem Wochenende auf weitere Lockerungen freuen. Bundestag und Bundesrat sollen noch in dieser Woche eine neue Verordnung auf den Weg bringen. Die Personengruppen könnten sich dann zum Beispiel mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften nicht mitgezählt. Auch entfielen für sie die Ausgangsbeschränkungen.

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Müssen Geimpfte und Genesene weiter Maske tragen?

Geimpfte und Genesene sind laut Ministerium weiter verpflichtet, sich an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Abstandswahrung und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu halten. Wer von diesen Gruppen aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss in Quarantäne.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 04.05.2021
– Deutsche Presse-Agentur