ZKE ruft Saarbrücker:innen zum Schneeschippen auf

Pünktlich zum Winteranfang hat es in Saarbrücken geschneit. Der ZKE weist auf die Räumpflicht hin. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Haus- und Grundstücksbesitzer:innen müssen Schnee und Eis selbst räumen. Sie können die Aufgabe aber auch auf die Mieter:innen übertragen. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Haus- und Grundstücksbesitzer:innen müssen Schnee und Eis selbst räumen. Sie können die Aufgabe aber auch auf die Mieter:innen übertragen. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Haus- und Grundstücksbesitzer:innen müssen Schnee und Eis selbst räumen. Sie können die Aufgabe aber auch auf die Mieter:innen übertragen. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Haus- und Grundstücksbesitzer:innen müssen Schnee und Eis selbst räumen. Sie können die Aufgabe aber auch auf die Mieter:innen übertragen. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) fordert die Saarbrücker:innen auf, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien. Sie seien verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle zu vermeiden, so der ZKE in einer Mitteilung.

Wer ist zuständig?

Für die Reinigung seien demnach grundsätzlich immer Haus- beziehungsweise Gründstückseigentümer:innen verantwortlich. Sie können die Streupflicht auch auf die Mieter:innen übertragen. Die meisten Straßen und Gehwege in der Landeshauptstadt unterliegen nicht der Winterdienstverpflichtung des ZKE.

Was muss ich tun?

Eis muss sofort beseitigt werden, Schnee nach Ende des Schneefalls. Ist es glatt, so sollen die Anlieger:innen zusätzlich Mittel wie Sand oder Splitt streuen. Nur bei Eisregen beziehungsweise an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist es laut ZKE erlaubt, Streusalz zu verwenden.

Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen die Eigentümer:innen einen mindestens einen Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten. In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.

Wann gilt die Räumpflicht?

Die Bürger:innen sind verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee an Wochentagen bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr zu räumen. Wenn Rutschgefahr besteht, so gilt die Räumpflicht bis 20.00 Uhr. Das ist laut ZKE häufig mehrmals am Tag der Fall.

Was macht der ZKE?

Der ZKE führt in Saarbrücken einen sogenannten „differenzierten Winterdienst“ durch. Zuerst werden wichtige Straßen sowie Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des ÖPNV von Schnee befreit. Außerdem erfolgt ein Winterdienst auf Fußgängerüberwegen, Treppen, Brücken und Verbindungswegen sowie an einigen Haltestellen.

Nur bei dringendem Bedarf wird der ZKE weniger befahrene Straßen räumen. Erst wenn die wichtigsten Straßen frei sind, kann der ZKE die weniger befahrenen Routen räumen und gegebenenfalls mit Feuchtsalz abstreuen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Saarbrücken, 01.12.2020