Zwangsumtausch des Führerscheins: Für diese Personen läuft die Frist bereits morgen ab

Die Führerscheine in der EU sollen einheitlich und fälschungssicher werden. Das hat zur Folge, dass die Führerscheine in Deutschland nach und nach umgetauscht werden müssen. Die erste Frist läuft bereits am morgigen Mittwoch (19. Januar 2022) ab. Wer betroffen ist, zeigt unser Überblick:
Die ersten Führerscheine müssen bis zum Mittwoch (19. Januar 2022) umgetauscht werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Ole Spata
Die ersten Führerscheine müssen bis zum Mittwoch (19. Januar 2022) umgetauscht werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Ole Spata

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen umgetauscht werden

In Deutschland müssen ab diesem Jahr rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Betroffen von dem Zwangsumtausch sind etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013).

Hintergrund des Führerscheinumtauschs ist eine EU-Richtlinie

Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie, durch die die Führerscheine künftig fälschungssicher und einheitlich werden sollen. Zudem sollen alle Führerscheine künftig in einer Datenbank erfasst werden, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Erste Frist zum Führerscheinumtausch bereits morgen: Diese Personen sind betroffen

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Behörden nicht zu überlasten, gibt es in Deutschland einen zeitlichen Stufenplan, der die Reihenfolge bestimmt, wann Autofahrer:innen ihre Führerscheine umtauschen müssen. Die erste Frist läuft zum Umtausch läuft bereits am morgigen Mittwoch (19. Januar 2022) ab. Betroffen davon sind Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

Die weiteren Umtauschfristen im Überblick:

Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine ausgetauscht. Die weiteren Schritte:
– Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
– Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
– Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
– Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Fristen für alte Kartenführerscheine ab. Für die Umtauschfristen ist das Ausstellungsjahr entscheidend, das auf der Vorderseite eingetragen ist.
– Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
– Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
– Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
– Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
– Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
– Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
– Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
– Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Kosten des Führerscheinumtauschs

Die Führerscheine können bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden. Es entstehen dabei Kosten in Höhe von 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Anfertigung eines biometrischen Passfotos.

Was passiert, wenn man seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht?

Wer noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Da es wegen Corona allerdings aktuell zu langen Wartezeiten kommt, haben die Verkehrsminister:innen bei ihrer letzten Tagung vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche