Das ändert sich für Autofahrer 2023: Verbandskasten, Umtausch des Führerscheins, Umweltbonus & mehr

Für das kommende Jahr müssen sich Autofahrer:innen auf einige Änderungen einstellen. Eine Übersicht zu neuen Regeln, Terminen und Co. findet ihr an dieser Stelle:
Für das kommende Jahr müssen sich Autofahrer:innen auf einige Änderungen einstellen. Fotos: (links) Andreas Arnold/dpa-Bildfunk | (Mitte) Pixabay | (rechts) dpa-Bildfunk/
Für das kommende Jahr müssen sich Autofahrer:innen auf einige Änderungen einstellen. Fotos: (links) Andreas Arnold/dpa-Bildfunk | (Mitte) Pixabay | (rechts) dpa-Bildfunk/

Führerschein-Umtausch 2023: Für diese Jahrgänge läuft die Frist ab

Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im kommenden Jahr sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran, so ADAC. Der Tag, bis zu dem der jeweilige Führerschein dieser Jahrgänge umgetauscht sein muss: 19. Januar 2023. EU-Scheckkartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssten nicht getauscht werden. Demnach entfällt in diesen Fällen der Weg zum Amt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Führerschein-Umtausch findet ihr hier.

Weniger Umweltbonus bei E-Auto-Kauf

Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen nach Angaben des ADAC zum neuen Jahr keine Förderungen mehr (Umweltbonus). Dieser beziehe sich ab dann nur noch auf Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Zudem wird der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge reduziert, teilte der Automobilclub mit. Für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt die Förderung ab Januar nur noch 4.500 Euro (vorher: 6.000 Euro). Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es im neuen Jahr eine Förderung von 3.000 Euro (vorher: 5.000 Euro). Liegt der Kaufpreis für E-Fahrzeuge über 65.000 Euro, gibt es weiterhin keine Förderung. „Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden“, so ADAC.

Neue Verbandskästen müssen zwei Masken enthalten

2023 müssen neue Verbandskästen zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Laut ADAC steht die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung dazu in einem formalen Schritt aber noch aus. „Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm aber bereits verwendet werden“, hieß es.

Und wie sieht es mit alten Verbandskästen (nach „DIN 13164 Januar 1998“ und „Januar 2014“) aus? Wie der Automobilclub mitteilte, müssen diese nicht ausgetauscht werden. Man könne sie weiterhin verwenden. Nicht notwendig sei 2023 zudem eine Ergänzung der alten Verbandskästen mit zwei Masken.

Erhöhung der CO₂-Abgabe auf Sprit wird verschoben

Eigentlich sollte die im Rahmen der CO₂-Abgabe ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Dieselkraftstoff und Benzin zum neuen Jahr erfolgen. Nach Angaben des ADAC werde das Ganze um ein Jahr verschoben. Pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid werden 2023 daher weiterhin 30 Euro fällig. Fünf Euro mehr sollen dann ab Januar 2024 werden.

Bis zu 130 km/h auf Autobahnen im automatisierten Modus

Für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird die Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. Dem Automobilclub zufolge ist die Praxis jedoch „Zukunftsmusik“. Denn bis Hersteller Fahrzuge mit solchen Automatisierungsfunktionen anbieten, „wird es noch einige Zeit dauern“. Bislang verfüge nur der „Staupilot“ der Mercedes S-Klasse über ein entsprechend genehmigtes System. Dieses fährt aber derzeit noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, hieß es.

Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland

Ab 2023 soll laut ADAC die „Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein“. In diesem Zusammenhang sei ein Abkommen „auf dem Weg“. Einen festen Termin gebe es noch nicht.

Was sich sonst im Verkehr 2023 ändert

  • Das 49-Euro-Ticket kommt.
  • Die Bahn muss keine Entschädigung für Ausfälle oder Verspätungen mehr zahlen, wenn sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können (etwa Naturkatastrophen oder extreme Wetterbedingungen).
  • Die Bewertungen der Crashtest-Organisation „Euro NCAP“ für die Sicherheit neuer Fahrzeuge werden verschärft.

Verwendete Quellen:
– ADAC
– eigene Berichte