Ladezonen in Trierer Innenstadt sorgen offenbar für Probleme

In Ladezonen gelten bestimmte Regeln für Verkehrsteilnehmende. Diese scheinen in Trier aber offenbar noch nicht allen bekannt zu sein. Was die Schilder bedeuten und wer die Zonen nutzen darf:
Die Ladezone Kaiserstraße liegt am Alleenring. Foto: Presseamt Trier
Die Ladezone Kaiserstraße liegt am Alleenring. Foto: Presseamt Trier

Ladezonen in Trier sorgen offenbar für Missverständnisse

Mit der Erweiterung der Trierer Fußgängerzone sind in der Konstantinstraße sowie in der Kaiserstraße – unmittelbar am Beginn der Fußgängerzone – Ladezonen eingerichtet worden. Erkennbar sind diese durch das Schild „absolutes Halteverbot“ in Kombination mit dem zusätzlichen Zeichen „Ladezone“. Zudem wurde das Wort „Ladezone“ auch in metergroßen Buchstaben auf den Boden gemalt. Jedoch werden diese Zeichen offenbar teilweise ignoriert, daher betont die Stadt, welche Bedeutung sogenannte Ladezonen haben:

Wer Ladezonen nutzen darf

Wie der Name andeutet, ist das Halten in einer Ladezone nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen gestattet. Wie die Stadt weiter ausführt, sind Ladezonen sowohl für Kundinnen und Kunden von Geschäften gedacht, die größere Gegenstände abholen müssen, als auch für Lieferantenfahrzeuge, die Geschäfte außerhalb der Lieferzeiten ansteuern. Wichtig: Zur „Ladung“ zählen aber keine Personen – es sind keine Haltestellen, um jemanden abzuholen oder hinzubringen. Die Ladezonen dienen dazu, das Halten und Parken in zweiter Reihe zu verhindern, das sich auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit negativ auswirkt, weil damit der fließende Verkehr behindert wird.

Ladezonen sind keine Parkplätze

Weiterer wichtiger Hinweis der Stadt: Anders als beim „normalen“ eingeschränkten Halteverbot dürfen Behinderte mit einem blauen oder orangefarbenen Ausweis dort nicht parken. Für sie sind neue Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone markiert worden.

Bußgelder drohen – auch Abschleppen ist möglich

Das Ordnungsamt kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Ladezonen in der Innenstadt. Falls dabei festgestellt wird, dass es keine Ladetätigkeit gibt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und es wird eine Verwarnung mit Verwarngeld ausgesprochen. Auch das Abschleppen von Fahrzeugen ist möglich. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Sinne des Einzelhandels um die Beachtung der Regeln.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Trier, 27. Mai 2024