Bericht: Wohl psychiatrisches Gutachten für Andreas S. geplant – Frage nach Sicherungsverwahrung

Im Falle der Polizistenmorde bei Kusel sitzt Andreas S. als Verdächtiger weiter in Untersuchungshaft. Während der 38-jährige Saarländer bisher zu den Vorwürfen schweigt, wird die Staatsanwaltschaft einem Bericht zufolge voraussichtlich ein psychiatrisches Gutachten für ihn beantragen. Unter anderem soll Folgendes geklärt werden:
Für S. wird womöglich ein psychiatrisches Gutachten beauftragt. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand | (Andreas S.) Claus Kuhn
Für S. wird womöglich ein psychiatrisches Gutachten beauftragt. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand | (Andreas S.) Claus Kuhn

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeikräfte nahe Kusel sitzt der Saarländer Andreas S. (38) als Hauptverdächtiger in Untersuchungshaft. Er alleine soll auf die Polizeianwärterin Yasmin B. (24) und den Oberkommissar Alexander K. (29) geschossen haben. S. schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Psychiatrisches Gutachten für Andreas S. geplant

Wie jetzt der „Südwestrundfunk“ („SWR“) berichtet, wird die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aller Voraussicht nach ein psychiatrisches Gutachten für den 38 Jahre alten S. beantragen. Das habe Udo Gehring, der Leitende Oberstaatsanwalt, dem „SWR“ bestätigt.

In dem Gutachten soll unter anderem geprüft werden, ob im Falle einer Verurteilung von Andreas S. ebenso „eine Sicherungsverwahrung verhängt werden könne“. Das geht ebenso aus dem Medienbericht hervor, der sich an dieser Stelle auf Angaben von Gehring beruft. Eine Sicherungsverwahrung würde bedeuten: Nach Ende einer möglichen Haftstrafe kommt der Verdächtige nicht mehr „auf freien Fuß“. Möglich seien etwa eine Verwahrung in einer Erziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, so der „SWR“-Bericht. Unklar sei derweil noch, wann eine Gutachterin beziehungsweise ein Gutachter tätig werden könnte. Das ist dem Bericht zufolge erst möglich, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Und wie sieht es im Falle des Komplizen (32) von S. aus? Die Ermittler:innen gehen derzeit davon aus, dass der 32-Jährige nicht an den Schüssen beteiligt war. Anfang März wurde der Saarländer aus der U-Haft entlassen. Der „SWR“ berichtet: Ob auch für den jüngeren Mann ein Gutachten zur Untersuchung der Schuldfähigkeit beantragt wird, stehe noch nicht fest.

Ermittler stellen tödliche Schüsse am Tatort nach

An diesem Mittwoch (23. März 2022) hatten Ermittler:innen am Tatort der Morde die Schüsse der Tatnacht nachgestellt. Mit der Maßnahme sollten sogenannte Referenzaufnahmen von Schussgeräuschen aufgezeichnet werden, um sie mit Erkenntnissen aus der Tatnacht abzugleichen. Etwa unklare Aspekte zur Schussabgabe könnten so geklärt werden, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Über Ergebnisse der Nachstellung liegen noch keine Informationen vor.

Verwendete Quellen:
– Südwestrundfunk
– eigene Berichte
– Staatsanwaltschaft Kaiserslautern