Brandanschläge auf Funkmasten und mehr: 32-Jähriger aus Saarlouis angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 32-Jährigen aus Saarlouis erhoben. Der Vorwurf: Er soll mehrere Brandanschläge auf Funkmasten verübt haben. Darüber hinaus habe er vorsätzlich Ausfälle von Strom, Internet und Telefon verursacht.
Der Mann soll mehrere Funkmasten im Raum Saarlouis angezündet haben. Fotos: Polizei & Hendrik Schmidt/dpa-Bildfunk
Der Mann soll mehrere Funkmasten im Raum Saarlouis angezündet haben. Fotos: Polizei & Hendrik Schmidt/dpa-Bildfunk

Bereits am 6. Januar 2022 hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen 32-jährigen Saarlouiser unter anderen wegen Brandstiftung angeklagt. Der Mann soll zudem öffentliche Betriebe und Telekommunikationsanlagen gestört oder zumindest entsprechende Versuche unternommen haben.

Saarlouiser soll für Brände und mehrere Ausfälle verantwortlich sein

Insgesamt vier Brandanschläge auf Funkmasten – unter anderem zwei auf den Mast am Saarpolygon – werden dem Beschuldigten vorgeworfen. Bei dreien kam es zu Beschädigungen. In einem Fall fielen Telefon und Internet aus und es entstand ein Schaden von fast 40.000 Euro. Darüber hinaus soll der 32-Jährige versucht haben, ein Transformatorengebäude in Brand zu setzen. Des Weiteren sei er zweimal in Umspannwerke eingedrungen und habe dort Kurzschlüsse an Stromleitungen verursacht. Hierbei kam es zu Stromausfällen, die in einem Fall die Versorgungsleitung eines Stahlwerkes betrafen. Alle Taten spielten sich zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2021 im Raum Saarlouis ab. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 50.000 Euro.

Hinweise aus der Bevölkerung und DNA-Spuren führten auf Spur des Mannes

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auf das Tatmotiv gibt es demnach keine Hinweise. Der Mann geriet durch Hinweise aus der Bevölkerung ins Visier der Ermittlungen. Im Zuge einer Öffentlichkeitsfahndung hatten lokale Medien wie auch SOL.DE zuvor Aufnahmen aus einer Überwachungskamera veröffentlicht. Diese waren an einem Tatort aufgezeichnet worden. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 2.000 Euro für Täterhinweise ausgesetzt. Der Verdacht gegen den 32-Jährigen erhärtete sich, da an zwei Tatorten DNA-Spuren gesichert wurden, die zu dem Beschuldigten passen. Darüber hinaus entdeckten die Ermittler:innen ein Tierhaar, das mit denen des Hundes des Saarlouisers übereinstimmen soll.

Im Oktober 2021 erließ das Amtsgericht in Saarbrücken daher einen Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Dieser wurde kurz darauf vollstreckt. Seither befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Ob er schuldig ist, soll sich nun im Prozess zeigen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken