Mehrere Menschen festgenommen: Zoll kontrolliert Baustellen im Saarland
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Zoll überprüft Arbeiter und Arbeitgeber auf Baustellen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Dienstag (26. April 2023) eine groß angelegte Schwerpunktaktion durchgeführt. Ziel: Baustellen im Hinblick auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug zu überprüfen.
337 Arbeitnehmer im Saarland und Süd-RLP befragt
Unter Beteiligung von 90 Zollbeamt:innen fanden im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz 62 Kontrollen statt, bei denen 337 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden, teilte das Hauptzollamt Saarbrücken mit.
Mehrere vorläufige Festnahmen
Dabei seien illegale Ausländerbeschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug aufgedeckt worden. Insgesamt wurden 16 Arbeitnehmer wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts vorläufig festgenommen, da sie nicht über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Deutschland verfügten. Gegen die betroffenen Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet.
Kooperation mit anderen Behörden
Die Daten der Arbeitnehmer werden mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei arbeitet der Zoll mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Immer wieder Verstöße in der Baubranche
Um die Zusammenarbeit in Europa zu stärken, wurden die Kontrollen von der European Labour Authority (ELA) und Arbeitsinspektor:innen aus Spanien begleitet. Ein besonderes Augenmerk bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit legt der Zoll nach eigenen Angaben auf das Baugewerbe, da hier immer wieder Verstöße festgestellt werden. Im Jahr 2022 leitete die FKS des Hauptzollamts Saarbrücken 5.144 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in verschiedenen Branchen ein und erwirkte Freiheitsstrafen von mehr als 30 Jahren, so die Angaben.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 26.04.2023