Mordfall Yeboah in Saarlouis: Anklage gegen Peter S. erhoben – 31 Jahre nach Tat

Im Saarlouiser Mordfall Yeboah war es im April 2022 zur Festnahme des tatverdächtigen Peter S. gekommen - mehr als 30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft. Jetzt wurde Anklage gegen den Mann erhoben. Demnach besteht der hinreichende Tatverdacht des Mordes - und nicht nur das.
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis war Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Fotos: Landespolizeipräsidium Saarland
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis war Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Fotos: Landespolizeipräsidium Saarland

Tatverdächtiger im Fall Yeboah verhaftet

Anfang April 2022 haben Einsatzkräfte des Landespolizeipräsidiums Saarland den deutschen Staatsangehörigen Peter S. verhaftet (wir berichteten). Zuvor hatte es einen entsprechenden Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof gegen den Mann gegeben. Angaben des Generalbundesanwalts vom April zufolge soll der Festgenommene für den Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Jahr 1991 in Saarlouis verantwortlich sein. Dabei war der damals 27-jährige Geflüchtete Samuel Yeboah ums Leben gekommen.

Anklage gegen Peter S. erhoben

Dr. Ines Peterson, Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, teilte am heutigen Mittwoch (3. August 2022) mit: Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen Peter S. erhoben. Den Angaben zufolge besteht gegen den Mann „der hinreichende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge“.

Anklageschrift: So soll sich die Tat abgespielt haben

In der „nunmehr zugestellten Anklageschrift“ ist laut Mitteilung des Bundesgerichtshofs „folgender Sachverhalt dargelegt“: Der Tatverdächtige besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis. Dort tauschte er sich mit „rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen“ etwa über die „rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda“ aus. „Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden“.

Mordfall Yeboah: Saar-Polizei gibt Versäumnisse zu

Nach Schließung der Gaststätte begab sich S. laut Anklageschrift in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber:innen in der Saarlouiser Straße – „um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen“. Der Mann betrat das Gebäude, „goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es“.

Den weiteren Angaben der Anklageschrift zufolge verbreitete sich das Feuer „mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus“. Im Flur des Dachgeschosses erfasste es „einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen“. Der Mann erlitt „schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten“. Nur durch Sprünge aus dem Fenster konnten sich zudem zwei weitere Hausbewohner retten. Sie erlitten Knochenbrüche. „Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen“.

Abschließend hieß es seitens des Bundesgerichtshofs: „Der Angeschuldigte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.“

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung des Bundesgerichtshofs, 03.08.2022