Polizistenmörder von Kusel kommt jetzt in Neunkirchen vor Gericht: Das sind die Vorwürfe

Ab Mitte Februar verhandelt das Schöffengericht beim Amtsgericht Neunkirchen einen Strafprozess gegen den Polizistenmörder von Kusel. Was Andreas S. vorgeworfen wird:
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Nach Polizistenmord-Urteil: S. ab Februar in Neunkirchen vor Gericht

Ab dem 14. Februar 2023 verhandelt das Schöffengericht beim Amtsgericht Neunkirchen einen Strafprozess gegen den Saarländer Andreas S., der bereits im sogenannten Polizistenmord-Prozess verurteilt worden ist.

Das wird dem Saarländer vorgeworfen

Laut der Mitteilung des Amtsgerichts vom heutigen Dienstag (31. Januar 2023) geht es in dem Prozess um:

  • den Verdacht der Jagdwilderei
  • gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
  • versuchte gefährliche Körperverletzung
  • falsche Verdächtigung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben, so das Gericht. Die Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein. Die Person soll sich anschließend auf einem Feldweg einem durch den Angeklagten gefahrenen Auto entgegengestellt haben.

Daraufhin soll der Angeklagte auf den Zeugen zugefahren sein – „unter billigender Inkaufnahme erheblicher Verletzungen“, teilte das Gericht mit. Ziel sei es gewesen, „der Entdeckung seiner Person zu entgehen und die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern“. Nur durch einen Sprung zur Seite soll der Zeuge einer Kollision entgangen sein.

Darüber hinaus legt das Gericht S. zur Last, dieselbe Person im Dezember 2017 wegen Verdachts der Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angezeigt zu haben. Bei der Strafanzeige beschuldigte der Saarländer den Zeugen, Tatsachen nur behauptet zu haben sowie seine Kreditwürdigkeit als Wildhändler in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Hinweis des Amtsgerichts auf Unschuldsvermutung

Das Amtsgericht Neunkirchen wies darauf hin, dass der Angeklagte so lange als unschuldig zu gelten hat, „wie ihm seine Schuld nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil nachgewiesen ist“.

Nach dem Auftakt der Hauptverhandlung am 14. Februar steht für den 2. März ein Fortsetzungstermin an, so das Gericht abschließend.

Lebenslange Haft

Wegen des Mordes an einem Polizeibeamten und seiner Kollegin war Andreas S. Ende November zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass S. mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Laut Anklagebehörde habe die Tat „Hinrichtungscharakter“ gehabt. Als Reaktion auf das Urteil ging kurz darauf durch die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision ein.

Gedenkort für verstorbene Polizeikräfte gefordert

Heute (31. Januar 2023) ist der Jahrestag der Tat, die sich nahe Kusel ereignet hatte. Die tödlichen Schüsse sorgten bundesweit für Entsetzen und Anteilnahme. Eine Gewerkschaft fordert nun einen Gedenkort für im Dienst verstorbene Polizeikräfte.

Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD) am Mittag: „Heute gedenken wir des engagierten, mutigen Einsatzes von Yasmin und Alexander, mit dem sie ihren Beruf ausübten, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Ihr Tod soll auch eine mahnende Erinnerung für uns sein, dass wir für eine Gesellschaft eintreten müssen, in der jeder Mensch sicher vor Gewalt und Kriminalität leben kann“.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung des Amtsgerichts Neunkirchen, 31.01.2023
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Saar-Innenministeriums, 31.01.2023