Polizistenmord bei Kusel: Termin für Prozessbeginn steht wohl fest
Polizistenmord bei Kusel: Termin für Prozessbeginn steht wohl fest
Im Falle der mutmaßlichen Morde an dem 29-jährigen Oberkommissar Alexander K. und der 24 Jahre alten Polizeianwärterin Yasmin B. nahe Kusel steht wohl bald eine Anklage bevor. Das berichtet die „SZ“. Demnach soll der Termin für einen entsprechenden Prozessauftakt bereits feststehen. Dem Bericht zufolge soll der Fall ab dem 21. Juni vor dem Schwurgericht in Kaiserslautern verhandelt werden. Das habe die Zeitung eigenen Angaben zufolge „aus Justizkreisen“ erfahren.
Welche Voraussetzungen es für die Einhaltung dieses Termins gibt, könnt ihr auf saarbruecker-zeitung.de nachlesen. Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch ggf. registrieren oder eine Bezahloption wählen.
Ermittlungen vor dem Ende
Vor etwa zwei Wochen hatte die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in dem Fall offenbar vor dem Ende stehen. Zu dem Zeitpunkt hieß es: Im Mai wolle die Staatsanwaltschaft über eine entsprechende Anklage entscheiden.
Zuletzt (am 23. März 2022) hatten Ermittler:innen am Tatort der mutmaßlichen Kusel-Morde die Schüsse der Tatnacht nachgestellt. Ziel dabei war es gewesen, sogenannte Referenzaufnahmen von Schussgeräuschen aufzuzeichnen, um diese mit Erkenntnissen aus der Tatnacht vom 31. Januar abzugleichen, so die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.
Lebenslange Freiheitsstrafe möglich
Der 38 Jahre alte Andreas S. soll in der Nacht vom 31. Januar bei einer Kontrolle beide Polizeikräfte erschossen haben. Grund für die Tat war wohl die versuchte Vertuschung von Wilderei. Demnach werde dem Saarländer wohl ab dem 21. Juni der Prozess gemacht.
Der „SZ“ zufolge werde einem 32-Jährigen zudem Strafvereitelung vorgeworfen; auch soll ihm eine Anklage wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei drohen. Der Mann soll in der Tatnacht gemeinsam mit S. gewildert haben. Den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hingegen fallen lassen.
Hält das Gericht S. für schuldig, droht dem Saarländer womöglich eine lebenslange Haftstrafe. Nach Einschätzungen von Juristen in der „Bild“ könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe mehr als zwanzig Jahre Gefängnis bedeuten. Darüber hinaus sei eine anschließende Sicherheitsverwahrung nicht ausgeschlossen.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarbrücker Zeitung
– Augsburger Allgemeine
– Bild