Polizistenmord: Florian V. erhält Entschädigung – zu Unrecht in Untersuchungshaft

Florian V. hat zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen: Mit Blick auf den Verdacht, der Saarländer habe an den sogenannten Polizistenmorden von Kusel mitgewirkt, kam das Landgericht Kaiserslautern jetzt zu diesem Urteil. V. erhält daher eine Haftentschädigung.
Florian V. hatte zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen, so die Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern. Foto: BeckerBredel
Florian V. hatte zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen, so die Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern. Foto: BeckerBredel

März 2022: Haftbefehl gegen Florian V. aufgehoben

Im März 2022 war der Haftbefehl gegen den Saarländer Florian V. aufgehoben worden. Zu dem Zeitpunkt bestand kein Mordverdacht mehr gegen ihn; das Landgericht Kaiserslautern hatte auf Beschwerde der Verteidigung hin auch den Haftbefehl wegen Strafvereitelung sowie Jagdwilderei aufgehoben. Zuvor hatte er zusammen mit dem heute verurteilten Andreas S. im Rahmen der sogenannten Polizistenmorde von Kusel unter Tatverdacht gestanden. Das Gericht entschied allerdings, dass V. nichts mit den tödlichen Schüssen zu tun hatte. Da er „erheblich zur Aufklärung“ des Falls beigetragen habe, wurde von einer Strafe wegen Beihilfe zur Wilderei abgesehen.

Saarländer erhält Haftentschädigung

Wie die „Rheinpfalz“ berichtet, erhält V. jetzt eine Haftentschädigung. Rund 2.000 Euro soll er bekommen, sagte sein Anwalt Christian Kessler der Zeitung. Im Rückblick sei das Landgericht Kaiserslautern in seinem Urteil vom November 2022 zur Überzeugung gekommen, dass der Saarländer zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen hatte. Demnach hatte sich der Verdacht der Beihilfe zum Mord nicht bestätigt. Das Gericht entschied laut „Rheinpfalz“, dass V. für die Zeit in der U-Haft entschädigt werden muss. „Das ist nun rechtskräftig geworden und kann nicht mehr angefochten werden“, so die Zeitung. Gleiches gelte für das Urteil gegen ihn.

Weiterer Prozess gegen Andreas S.

S. war im Polizistenmord-Prozess wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit Februar 2023 muss sich der Saarländer wegen Wilderei und versuchter Körperverletzung vor den Amtsgericht Neunkirchen verantworten. Die mutmaßliche Tat liegt laut Gericht fünf Jahre zurück und habe nichts mit den tödlichen Schüssen bei Kusel zu tun. S. wird beschuldigt, am 7. September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung mit einer schallgedämpften Waffe ein Reh geschossen zu haben. Das Geschehen soll von einem Jagdaufseher (39) beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Anstatt anzuhalten, sei S. auf den 39-Jährigen zugefahren. Wie der Zeuge schilderte, habe er dem Fahrzeug nur durch einen Sprung zur Seite ausweichen können.

Der Angeklagte wies sämtliche Vorwürfe zurück. Das Verfahren wird am 2. März fortgesetzt. Weitere Prozesstage sind für den 14. und 28. März geplant.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Rheinpfalz