Überraschung im Yeboah-Prozess: Wird Angeklagter Tat gestehen?
Gericht schlägt Deal vor
Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Deal vorgeschlagen. Bei einem Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen wurde am Montag (27. März 2023) der mögliche Strafrahmen für den Fall eines qualifizierten Geständnisses erörtert, wie OLG-Sprecherin Corinna Diesel am Dienstag sagte.
Welche Strafe dem Angeklagten droht
Dieser würde beim einzigen Angeklagten von fünfeinhalb Jahren bis lebenslange Haft reichen – je nachdem, ob Jugendstrafrecht bei verminderter Schuldfähigkeit etwa wegen Alkoholkonsums oder Erwachsenenstrafrecht ohne Einschränkungen angewandt würde. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Fortsetzung nach Ostern
Am Dienstagnachmittag sollte die Verteidigung Gelegenheit für ein ausführliches Gespräch mit ihrem Mandanten bekommen, der im Koblenzer Gefängnis in Untersuchungshaft sitzt. Die Hauptverhandlung am Dienstag wurde laut OLG-Sprecherin Diesel verkürzt: „Die Zeugen für heute sind abgeladen worden.“ Die Fortsetzung des Mordprozesses ist nach Ostern am 17. April terminiert.
Noch keine Entscheidung gefallen
Verteidiger Guido Britz hatte schon beim Prozessauftakt im November 2022 gesagt, es gebe Anhaltspunkte, die auf andere Menschen als Täter hindeuteten. Am Dienstag betonte er, daher könnte es zu weiteren Prozessen kommen. Die Entscheidung des Angeklagten und der Verteidigung hinsichtlich eines prozessverkürzenden Deals werde diese erst am 17. April in der Hauptverhandlung bekanntgegeben. Der 51-jährige mutmaßliche Täter hat bisher die Vorwürfe der Anklage bestritten.
Samuel Yeboah starb in Flammen
Bei dem Anschlag im Saarland vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannt. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten heutigen Familienvater vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben.
Angeklagter soll Tat auf Grillfest gestanden haben
Die ersten Ermittlungen wurden vor rund 30 Jahren eingestellt. Erst die späte Aussage der Hauptbelastungszeugin führte zu dem Prozess. Kürzlich sagte sie vor dem OLG, der Angeklagte habe ihr 2007 bei einem Grillfest, bei dem er sich in rechtsgesinnter Umgebung gewähnt habe, mit Blick auf den Brandanschlag gesagt: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Sie habe damals noch nicht gewusst, dass es bei der Straftat auch einen Toten gegeben habe. Das habe sie erst 2019 im Internet gelesen und dann Strafanzeige erstattet.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur