Urteil im Prozess um Anschlagsserie im Raum Saarlouis gefallen – Motiv des Mannes bleibt Rätsel

Wegen Brandanschlägen auf Handymasten und Umspannwerke im Kreis Saarlouis ist ein 33-Jähriger verurteilt worden. Der Mann muss eine Haftstrafe antreten. Unklar ist während der Verhandlungstage sein Motiv geblieben.
Der Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Fotos: (Person) Polizei | (Hintergrund) Symbolfoto/dpa/picture alliance/Uli Deck
Der Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Fotos: (Person) Polizei | (Hintergrund) Symbolfoto/dpa/picture alliance/Uli Deck

Haftstrafe für 33-Jährigen nach Brandanschlägen auf Handymasten und mehr

Nach Urteil des Amtsgerichts Saarlouis ist es erwiesen, dass ein 33 Jahre alter Mann für mehrere Brandanschläge auf Handymasten sowie Umspannwerke verantwortlich ist. Wie „SR“ und „SZ“ übereinstimmend berichten, wurde der Mann am gestrigen Montag (9. Mai 2022) schuldig gesprochen. Den Medienberichten zufolge lautet das Urteil: drei Jahre und sieben Monate Haft. Rechtskräftig sei das Ganze noch nicht.

Laut „SZ“ sprach das Gericht den Mann in allen Anklagepunkten schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung hingegen drei Jahre Haft – wegen unzureichenden Beweisen bei zwei Anklagepunkten, so das Argument.

Motiv des Angeklagten blieb unklar

Dem „SR“ zufolge schilderte der Vorsitzende Richter am Montag, dass durch die Anschläge die Infrastruktur empfindlich gestört worden sei. Bei den Brandanschlägen vor etwa einem Jahr war es zeitweise zu Netz- und Stromausfällen gekommen. Doch aus welchen Beweggründen handelte der 33-Jährige? Wie „SZ“ und „SR“ berichten, blieb das Motiv des Mannes unklar. Während der fünf Verhandlungstage habe der Angeklagte geschwiegen. „Das Urteil nahm er nahezu ungerührt entgegen“, so „SR“. Eine Rolle könnten allerdings Verschwörungstheorien gespielt haben. Zumindest gehe das Gericht davon aus.

DNA-Spuren und Hinweise überführten Mann

Der 33-Jährige war nach Hinweisen aus der Bevölkerung ins Visier der Ermittlungen geraten. Zuvor hatte die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung mit Aufnahmen des Mannes veröffentlicht. Diese waren an einem der Tatorte aufgezeichnet worden. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 2.000 Euro für Täterhinweise ausgesetzt.

Der Verdacht gegen den 33-Jährigen hatte sich erhärtet, da an zwei Tatorten DNA-Spuren gesichert wurden, die zu dem jetzt Verurteilten passten. Auch hatten Ermittler:innen ein Tierhaar entdeckt, das mit den Hunden des Mannes überstimmte.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte