Wegen falschen Krebsdiagnosen: St. Ingberter Pathologe ab heute erneut vor Gericht

Ein St. Ingberter Pathologe steht wegen falschen Krebsdiagnosen erneut vor dem Landgericht Saarbrücken. Ab heute muss er sich dort Totschlags-Vorwürfen stellen. Diese zwei Fälle von Fehldiagnosen werden dem Mann konkret vorgeworfen:
Der Mediziner aus St. Ingbert stand bereits vor Gericht. Foto: BeckerBredel
Der Mediziner aus St. Ingbert stand bereits vor Gericht. Foto: BeckerBredel

Falsche Krebsdiagnosen? Pathologe erneut vor Gericht

Aufgrund falscher Krebsdiagnosen steht ein Pathologe aus St. Ingbert wieder vor dem Landgericht Saarbrücken. Ab dem heutigen Montagmorgen (6. Februar 2023) muss er sich dort wegen Totschlags verantworten. Konkret werden ihm zwei neue Fälle von Fehldiagnosen zur Last gelegt, in einem Fall soll ein Patient (Jahrgang 1952) gestorben sein.

Mediziner bereits verurteilt

Bereits im vergangenen Jahr stand der damals 63-Jährige wegen ähnlicher Fälle vor Gericht. Er war im Juli wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung sowie in drei Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils unter anderem wegen Betrugs und Bestechung lag die Gesamtfreiheitsstrafe bei fünf Jahren und drei Monaten. Das Gericht hatte den Angeklagten damals in zwei von insgesamt sieben angeklagten Fällen freigesprochen und war in allen Fällen aufgrund seiner Suchterkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.

Revision eingelegt

Derzeit beschäftigt dieses Verfahren noch den Bundesgerichtshof: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenklage-Vertreter hatten damals Revision gegen das Urteil eingelegt. Dieses ist daher noch nicht rechtskräftig.

Weitere Vorwürfe

Die beiden neuen Fälle wurden erst nach dem Urteil gegen den Mann bekannt. Dazu wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, seinen Beruf weiter ausgeübt zu haben, obwohl er wusste, dass er wegen seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage war, den Facharztstandard einzuhalten. Ebenfalls soll er hierbei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass Patient:innen aufgrund seiner Fehldiagnosen zu Tode kommen können.

Neun Verhandlungstage

Das Landgericht hat für den neuen Prozess bis zum 15. März neun Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte