Zoll filzt Taxigewerbe im Saarland – „Unregelmäßigkeiten“ aufgetreten

Bei einer Schwerpunktprüfung haben Beschäftigte des Hauptzollamts Saarbrücken Kontrollen im Taxi- und Mietwagenbereich durchgeführt. Dabei wurden sowohl Unternehmen als auch Fahrer:innen unter die Lupe genommen - mit Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse. Durch die Prüfungen ergaben sich bisher folgende "Unregelmäßigkeiten":
Diese Aufnahme zeigt eine der Kontrollen vom Samstag in Saarbrücken. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Diese Aufnahme zeigt eine der Kontrollen vom Samstag in Saarbrücken. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Schwerpunktprüfung am Samstag

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls hat an diesem Samstag (24. September 2022) erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durchgeführt. „Diesmal standen verdachtsunabhängige Kontrollen im Taxi- und Mietwagenbereich an“, wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht.

Zoll filzt Taxigewerbe im Saarland

Zuständig für das Saarland sowie den Süden der Pfalz waren dabei insgesamt 42 Zöllner:innen des Hauptzollamtes Saarbrücken, hieß es. Der Mitteilung zufolge wurden 58 Taxiunternehmen überprüft sowie 66 Fahrer:innen zu ihrem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis befragt.

„Um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren“, sei laut Zoll ebenso „eine Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Unternehmen“ erfolgt. „Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns […] eine bedeutende Rolle“, hieß es zum Hintergrund der Kontrollen. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Überprüfungen fördern „Unregelmäßigkeiten“ zutage

Nach Angaben des Hauptzollamts der saarländischen Landeshauptstadt ergaben die Überprüfungen „bisher folgende Unregelmäßigkeiten“:

  • Verdacht der Schwarzarbeit (12x)
  • Verdacht der Mindestlohnunterschreitung (10x)
  • Verdacht des unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld (7x)

Mehreren Taxifahrer:innen musste laut Mitteilung die „Weiterfahrt unter Hinzuziehung der Landespolizei zunächst untersagt werden“. In diesen Fällen seien entweder der Personenbeförderungsschein abgelaufen oder die Taxis auf Fahrzeugmängel hingewiesen worden.

Hintergrund

Nach Angaben des Zolls führt die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch, „um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten“. Das stelle bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit „ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“ dar. Im Rahmen der Kontrollen weise der Zoll auf die „geltenden Mindestarbeitsbedingungen hin und sensibilisiert“ die Arbeitgeber:innen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 26.09.2022