Neue Corona-Verordnung: Das sind die Regeln im Saarland ab Samstag

Im bundesweiten Vergleich verzeichnet das Saarland derzeit die höchste Corona-Inzidenz. Die Landesregierung verzichtet aber vorerst weitestgehend auf neue Maßnahmen. Was ab Oktober gilt:
Im Ministerrat wurde eine Verlängerung der saarländischen Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Es gibt zwei kleine Änderungen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Im Ministerrat wurde eine Verlängerung der saarländischen Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Es gibt zwei kleine Änderungen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Die saarländische Landesregierung hat sich auf eine Corona-Verordnung ab Samstag (1. Oktober 2022) geeinigt, verzichtet dabei allerdings weitestgehend auf neue Beschränkungen. Das berichten die „SZ“ und der „Evangelische Pressedienst“ am heutigen Dienstagnachmittag übereinstimmend.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Demnach gilt im ÖPNV weiterhin die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Veränderungen gibt es für die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen: Wer geimpft oder genesen ist, muss sich nur noch einmal pro Woche testen lassen statt wie bislang zweimal. Ungeimpfte brauchen künftig drei Tests pro Woche. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 28. Oktober.

Das ändert sich durch das neue Infektionsschutzgesetz

Ab Samstag greifen auch die Corona-Regeln, die der Bund vorgibt:

  • FFP2-Maskenpflicht in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen
  • Maskenpflicht in Fernzügen (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können eine OP-Maske tragen)
  • keine Maskenpflicht mehr in Flugzeugen
  • Testpflicht für Besucher:innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen

Viele verlieren Status als „vollständig geimpft“

Zudem verlieren wohl viele Menschen ihren Status als „vollständig geimpft“. Das ändert sich: Neues Gesetz: Wer ab Samstag als vollständig geimpft gilt – und wer nicht mehr.

Gesundheitsminister Jung stellte die Corona-Verordnung vor. Foto: BeckerBredel

Welchen Spielraum die Länder noch haben

Bei Bedarf können die Länder ab Oktober weitere Regeln erlassen, müssen es aber nicht. Möglich wären auch:

  • Maskenpflicht in Innenräumen (Restaurants, Geschäfte, Eventräume)
  • Maskenpflicht bei Draußen-Veranstaltungen (wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind)
  • Obergrenze für die Zahl der Besucher:innen von Innen-Veranstaltungen
  • Maskenpflicht ab der fünften Klasse

Das neue Infektionsschutzgesetz in einer Grafik. Foto: Bundesgesundheitsministerium

Minister sieht Gefahr für Gesundheitswesen als „absolut minimal“

Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) begründete die Entscheidung laut Medienberichten mit der aktuell entspannten Situation in den Krankenhäusern. „Absolut minimal“ sei derzeit die Gefahr, dass das Gesundheitswesen an seine Grenzen stößt. Jung erwarte nicht, dass sich an der Lage in den nächsten Wochen wesentlich etwas ändern würde.

Saarland hat höchste Inzidenz in Deutschland

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Saarland im Moment bei 561 – Tendenz steigend. Laut „SZ“ hält der Gesundheitsminister den Wert allerdings nicht mehr für so belastbar wie früher.

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Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Evangelischer Pressedienst
– eigener Bericht