Neue Quarantäne-Regeln an Schulen im Saarland

Mehrheitlich haben sich die Gesundheitsminister:innen der Länder für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen - somit auch im Saarland. Was sich jetzt ändert:
Für Kitas und Schulen werden die Quarantäne-Regeln vereinfacht. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Soeder
Für Kitas und Schulen werden die Quarantäne-Regeln vereinfacht. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Soeder

Neue Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas

Am Montagabend (6. September 2021) haben die Gesundheitsminister:innen der Länder neue Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas festgelegt. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, dies solle als „Leitplanken“ für die Gesundheitsämter dienen. Der Beschluss wurde bei Enthaltung zweier Länder angenommen.

Angewandt werden sollen die Regeln jedoch nur, wenn bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sind – nämlich Maske im Unterricht, regelmäßige Tests und Lüftungskonzepte. In dem der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) vorliegenden Beschluss heißt es, Quarantäne-Anordnungen seien generell „mit Augenmaß“ in Abhängigkeit von der Einhaltung solcher Konzepte zu erlassen. Im Interesse eines möglichst verlässlichen Präsenzunterrichts sei die Anordnung einer Quarantäne außerdem „auf möglichst wenige Personen“ zu beschränken. Geimpfte und genesene Personen sollen grundsätzlich ausgenommen sein. Die nötigen Maßnahmen solle die Gesundheitsbehörde vor Ort treffen.

Bei übrigen Kindern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft sind, sollten „für eine gewisse Zeit“ intensivierte Tests vorgenommen werden, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch in Kitas solle es Quarantäne „nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen“ geben. Hier soll ein „Freitesten“ aus einer Quarantäne ebenso nach frühestens fünf Tagen möglich sein.

Statement von Bachmann

„Die bestmögliche Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und des Regelbetriebs in Betreuungseinrichtungen hat oberste Priorität. Das schulden wir unseren Kindern und Jugendlichen. Daher müssen wir Quarantänemaßnahmen nach genauer Prüfung auf einen infektiologisch notwendigen Personenkreis beschränken. Mit weiteren Impfungen und angepassten Teststrategien werden wir die Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich schützen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) zu dem Beschluss.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Bildungsministeriums Saar, 06.09.2021