Saarland verschärft Corona-Regeln in der Gastro
Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Außengastronomie sowie die Quarantäne- und Isolationsregeln.
2G-Plus jetzt auch im Außenbereich
Ab Freitag (14. Januar 2022) gilt auch in Außenbereichen der Gastronomie die 2G-Plus-Regel. Das heißt, dass doppelt Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen müssen, wenn sie einen Betrieb besuchen wollen. Geboosterte brauchen keinen zusätzlichen Test. Bislang hatte 2G gegolten.
Saarland übernimmt Quarantäne-Beschlüsse
Das Saarland übernimmt jetzt auch die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Neuregelung für die Quarantäne. Geboosterte und frisch doppelt geimpfte Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie keine Symptome zeigen. Auch asymptomatische Genesene, deren positives PCR-Testergebnis frischer als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.
Für den Rest endet die Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen, wenn er sich nicht vorher freitesten lässt. Das gehe frühestens nach sieben Tagen, so das Ministerium. Bei Schüler:innen und Kindern über drei Jahren ist das Freitesten fünf Tage nach der Absonderung möglich.
„2G-Bändchen“ bald möglich
Damit Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben einfacher und schneller vonstattengehen, kann in Zukunft ein einzelner Betreiber die Nachweispflicht kontrollieren und beispielsweise durch Armbändchen kenntlich machen, dass der kontrollierte Besucher geimpft oder genesen ist. Mit diesen Armbändchen haben Menschen dann ohne weitere Kontrolle Zutritt zu anderen teilnehmenden Betrieben. In Saarbrücken ist ein solches Modellprojekt bereits geplant.
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes seien dafür wesentlich.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 13.01.2022