Lebensmittelwarnung in RLP: Glasstücke in bestimmten Rotkohl-Gläsern möglich

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am gestrigen Donnerstag eine Lebensmittelwarnung ausgesprochen. Demnach sollte der folgende Rotkohl, den es unter anderem in Rheinland-Pfalz zu kaufen gab, nicht verzehrt werden:
Derzeit wird eine bestimmte Rotkohlmarke zurückgerufen. Symbolfoto: Unsplash/dimitri. photography
Derzeit wird eine bestimmte Rotkohlmarke zurückgerufen. Symbolfoto: Unsplash/dimitri. photography

Warnung vor Kühne-Rotkohl

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am gestrigen Donnerstag (29. Februar 2024) eine Lebensmittelwarnung für den Rotkohl der Marke Kühne.

Grund für die Warnung

Grund für den Rückruf seien mögliche Glasstücke, welche sich in vereinzelten Gläsern der Charge befinden könnten. Betroffen ist der „Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept“ im 720 ml Glas. Die betroffene Charge wurde unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Rheinland-Pfalz verkauft. Von dem Verzehr des Rotkohls wird dringend abgeraten.

Diese Gläser sind betroffen

Betroffen seien 720-Milliliter-Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.12.2025 und den Codierungen 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 sowie Z 2130 NL23 1 am Rand des Schraubdeckels. Andere Chargen beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdaten des Artikels seien nicht vom Rückruf betroffen. Kund:innen erhalten den Kaufpreis in den jeweiligen Verkaufsstellen zurück.

So sehen die Gläser aus. Foto: lebensmittelwarnung.de

Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 29.02.2024
– Deutsche Presse-Agentur