Cannabis-Legalisierung: Darf man künftig am Arbeitsplatz kiffen?

In Deutschland soll Cannabis ab April kontrolliert freigegeben werden. Aber welche Regeln gelten für den Arbeitsplatz? Darf man künftig in der Mittagspause kiffen?
Darf man künftig auch am Arbeitsplatz einen Joint rauchen? Eher Jein. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk
Darf man künftig auch am Arbeitsplatz einen Joint rauchen? Eher Jein. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk
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Darf man auch im Job künftig kiffen?

Der Konsum von Cannabis ist für Volljährige in Deutschland künftig legal. Das bedeutet allerdings nicht, dass man im Job einen Joint rauchen darf. Das erklärte Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), der Deutschen Presse-Agentur.

Cannabis-Konsum darf die Leistung am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen

Der Grund: Arbeitnehmer:innen sind dem Arbeitgeber ungetrübte Leistung schuldig. Wenn die durch den Konsum von Marihuana nicht mehr gegeben ist, könnten arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen – auch wenn Kiffen in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist. Laut des Anwalts könne die Leistung bereits als „getrübt“ betrachtet werden, „wenn ein eigentlich lebhafter Mitarbeiter im Büro plötzlich ruhig und gedämpft wirkt“.

Unternehmen sollten betriebliche Regeln vorgeben

Unternehmen sollten angesichts der Legalisierung eine offizielle betriebliche Regelung treffen. Cannabis-Konsum könnte etwa auf dem kompletten Betriebsgelände verboten werden. Zugleich bestünde jedoch auch eine Fürsorgepflicht, so Fuhlrott: „Wenn jemand erkennbar unter Drogeneinfluss steht, muss der Arbeitgeber eingreifen und Mitarbeitende nach Hause schicken.“

Joints nach Feierabend gehen Chefs nichts an – mit Ausnahme

Nach Feierabend allerdings geht der Konsum der Mitarbeitenden Chefin oder Chef nichts mehr an. Solange Mitarbeitende am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit erscheinen und ihre normale Leistung erbringen, könnten sie schon beim Passieren des Werktores einen Joint anzünden. Mit einer Ausnahme: Wenn die Beschäftigten etwa durch Arbeitskleidung noch mit dem Betrieb in Verbindung zu bringen sind. Dann kann das Unternehmen so lange das Kiffen verbieten, bis die Mitarbeitenden nur noch als „Privatperson“ erkennbar sind.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur