Überprüfung der Allgemeinverfügung in Zweibrücken: Polizei macht Kosmetikstudio dicht

Am gestrigen Samstag (21. März 2020) überprüfte die Polizei im Bereich der Zweibrücker Innenstadt die Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung. Dabei stellten die Einsatzkräfte in einem Kosmetikstudio einen Verstoß fest.

Gegen 10.15 Uhr wurden durch die Polizei Zweibrücken der Bereich der Fußgängerzone, der Busbahnhof „ZOB“, der Schlossplatz sowie die nahegelegenen Grünanlagen hinsichtlich der Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung überprüft.

Im Rahmen der Kontrollen musste ein Kosmetikstudio im Innenstadtbereich, welches unter Verstoß gegen die Allgemeinverfügung weiterhin geöffnet war, durch die Polizei geschlossen werden. Die Beamten leiteten gegen die Inhaberin des Kosmetikstudios wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein Strafverfahren ein.

Darüber hinaus konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden, so die Polizei. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zweibrücken, welche die Fußgängerzone und die nahegelegenen Bereiche durchquerten, um etwa beim Bäcker einzukaufen, verhielten sich entsprechend vorbildlich.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Zweibrücken, 22.03.2020