Trier macht ernst: Verstöße in neuer Fußgängerzone werden ab heute geahndet
Neue Regeln in der Innenstadt von Trier
Seit vergangener Woche ist die Fußgängerzone in Trier erweitert. Die Neustraße und weitere Straßen zählen jetzt dazu. Vor dem Stichtag wurde über die neuen Regeln informiert (wir berichteten). Dennoch wurden noch nicht alle Menschen in Trier erreicht. Im Laufe der vergangenen Woche sind noch einige Verkehrsteilnehmende von der Kaiserstraße in die Neustraße abgebogen. Dort wurden sie dann „freundlich von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes angesprochen“.
Einfahrt verboten: Gesamte Neustraße in Trier ist Fußgängerzone
Die gesamte Neustraße gilt als Fußgängerzone. Von der Südallee und Kaiserstraße kommend, dürfen also grundsätzlich keine Autos mehr in die beliebte Einkaufsstraße einfahren. In den letzten Woche fuhren aber besonders zur Mittagszeit oft zahlreiche Autos in die Neustraße ein, darunter auch das ein oder andere „Elterntaxi“.
Marcel Nohl und sein Kollege Klaus Bollig vom Ordnungsamt patrouillierten wegen der zahlreichen Verstöße am Donnerstag vor dem Angela-Merici-Gymnasium. Sie klärten die Fahrer:innen auf. „Bisher reagieren die Leute gelassen“, erzählt Nohl: „Das wird sich ab Montag aber wahrscheinlich ändern.“
Schonfrist in der Fußgängerzone endet: Ab Montag werden Knöllchen verteilt
Wer die neuen Regeln missachtete, erhielt in den vergangenen Tagen Null-Euro-Knöllchen. Insgesamt wurden von Montag (4. März 2024) bis Donnerstag 775 dieser Verwarnungen ausgestellt, davon 205 nur in der Neustraße.
Ab dieser Woche endet die Schonfrist allerdings: Wer dann sein Fahrzeug noch in der Sperrzeit von 11.00 bis 6.00 Uhr in der neuen Fußgängerzone abstellt oder in diese einfährt, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu haben, zahlt 55 Euro.
Kontrollen von Fahrrädern: 20 Ermahnungen ausgesprochen
Auch Radfahrende wurden in den letzten Tagen kontrolliert, um die Sicherheit in der Fußgängerzone insgesamt zu erhöhen. Am Donnerstag beispielsweise fiel den Einsatzkräften auf dem Hauptmarkt ein junger Mann auf, der sich „trotz des geschäftigen Drängens auf der Straße gegen das Schieben seines Rads entschieden hat“. Er wird dafür Post von der Bußgeldstelle erhalten und dann 25 Euro zahlen müssen.
Da auch Fahrräder und E-Roller für Fußgänger in der Innenstadt gefährlich werden können, stehen regelmäßige Kontrollgänge an. Im Laufe der vergangenen Woche sind dem Ordnungsamt 20 Radfahrende zur Sperrzeit aufgefallen, die ermahnt werden mussten. Die neue Regelung für Radfahrer:innen ist in der bisherigen Fußgängerzone auch die alte: Von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr heißt es „Runter vom Rad“ – dann muss geschoben werden. In der erweiterten Fußgängerzone ist der Radverkehr ganztägig frei. Auch hier hat jedoch der Fußverkehr stets Vorrang.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung Stadt Trier
– eigene Berichte