Alkoholverbot in Homburg am 1. Mai
An bestimmten Straßen und Plätzen in Homburg gilt am 1. Mai ein Alkoholverbot. Wie die Pressestelle der Kreisstadt am heutigen Mittwoch (28. April 2021) mitteilte, hat die Ortspolizeibehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt den Verzehr von Alkohol.
Den Angaben zufolge ist die Allgemeinverfügung am 1. Mai zwischen 10.00 und 22.00 Uhr gültig. Sie umfasst folgende Bereiche:
– Weiheranlage in Jägersburg
– Stadtpark sowie den dazugehörigen Parkplatz des ehemaligen Freibads
– Areal auf dem Schlossberg
Im Zusammenhang mit der Regelung weist die Ortspolizeibehörde auf die Bußgeld-Vorschrift gemäß der Corona-Verordnung hin.
Kontrollen angekündigt
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden den ganzen Tag im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren„, so die Pressestelle der Stadt. Dazu sollen auch „Hütten, Grillstellen und weitere beliebte Ausflugsziele in Homburg“ gehören.
Darüber hinaus werde eine Einsatzzentrale eingerichtet, „die in ständiger Absprache mit der Vollzugspolizei und weiteren Rettungsdiensten sowie Behörden steht und kurzfristige Maßnahmen einleiten kann“. Zudem kündigte die Stadt an, dass die Feuerwehr „Warndurchsagen bezüglich der geltenden Corona-Regeln über Lautsprecher im Stadtgebiet verkünden“ werde.
Begründung der Maßnahmen
Zur Begründung der Maßnahmen hieß es: „Oberstes Ziel ist es – wie im vergangenen Jahr bereits ebenfalls – die Pandemie zu bekämpfen„. Demgemäß sei es notwendig, die geltenden Regeln auch einzuhalten. Das Ordnungsamt hoffe auf das Verständnis der Menschen. Man solle sich an die geltenden Corona-Regelungen halten und weiterhin Kontakte möglichst gering halten.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle der Kreisstadt Homburg, 28.04.2021
– Verwendetes Foto: Wikimedia Commons/atreyu/CC3.0-Lizenz/Bild bearbeitet