Aktuelle Lebensmittelwarnung: Dieser Fisch sollte nicht verzehrt werden
Inhaltsverzeichnis
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt aktuell über sein Verbraucherschutzportal „Lebensmittelwarnung.de“ vor dem Verzehr eines bestimmten Fischproduktes. Demnach wurden in dem Produkt „Norwegischer Stremel Lachs heiß geräuchert Natur“ der Marke „Gut&Günstig“ Bakterien nachgewiesen. Zuvor hatte die Herstellerin, die „Norfisk GmbH“ den Fisch zurückgerufen. Das Produkt wurde auch im Saarland verkauft.
Bakterien in Fisch gefunden: Schwere Magen- und Darmerkrankungen möglich
Laut der Lebensmittelwarnung vom heutigen Dienstag (29. August 2023) sind Bakterien in dem Fisch gefunden worden, die insbesondere Magen- und Darmerkrankungen auslösen können. „Bei dem betroffenen Produkt wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Listeria monocytogenes kann Auslöser von schweren Magen-/Darmerkrankungen und von Symptomen ähnlich eines grippalen Infektes sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen) können ernste Krankheitsverläufe auftreten“, heißt es dazu in der aktuellen Lebensmittelwarnung. Vom Verzehr dieses Produktes werde daher dringend abgeraten.
Dieses Fischprodukt ist von der Lebensmittelwarnung betroffen
Konkret betroffen von der Lebensmittelwarnung ist der „Gut&Günstig Norwegischer Stremel Lachs heiß geräuchert Natur“ in der 125-Gramm-Packung. Es geht dabei ausschließlich um Ware mit dem Verbrauchsdatum 02.09.2023 und der Losnummer L34232531/20. Diese Informationen sind auf der Rückseite der Verpackung zu finden. Zusätzlich befindet sich diese Losnummer auch auf der Kunststoff-Innenverpackung. Die betroffene Ware ist mit der Veterinärkontrollnummer PL 20031801 WE gekennzeichnet, diese
befindet sich in einem Oval auf der Seitenlasche.
Fisch wurde bei Edeka verkauft
Der betroffene Fisch wurde bei „Edeka“ und „Marktkauf“ verkauft. Andere Waren sind laut Herstellerin nicht betroffen. Verbraucher:innen, die das entsprechende Produkt mit dem genannten Verbrauchsdatum und der Losnummer gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 29.08.2023