Auf keinen Fall essen: Salami-Rückruf wegen Bakterien – dieses Produkt wurde auch im Saarland verkauft

Im Moment besteht für eine Salami eine Lebensmittelwarnung. Das Produkt sollte auf keinen Fall verzehrt werden. Es wurde auch im Saarland verkauft.
Die betroffene Salami sollte nicht verzehrt werden. Symbolfoto: Pixabay
Die betroffene Salami sollte nicht verzehrt werden. Symbolfoto: Pixabay

Produktrückruf von „Salami mit Wildschwein“

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit besteht derzeit ein Rückruf für „Salame con cinghiale, Salami mit Wildschwein“ des Herstellers „Anitca Macelleria Falorni s.r.l.“. Das teilte der Inverkehrbringer „Di Gennaro Feinkost- und Weinhandelsgesellschaft mbH“ über das Portal lebensmittelwarnung.de mit.

Möglicherweise Bakterien

„Das betroffene Produkt […] sollte keinesfalls mehr verzehrt werden, da es möglicherweise mit verotoxinbildenden E.coli (EHEC) belastet sein könnte“, heißt es in der Lebensmittelwarnung. Die Symptome einer möglichen Erkrankung an EHEC könnten „wässrige Durchfälle oder Übelkeit, Erbrechen und/oder Bauchschmerzen sein, in seltenen Fällen auch Fieber und blutige Durchfälle“. Nach Verzehr betrage die Inkubationszeit in der Regel ein bis drei Tage, in seltenen Fällen auch bis zu zehn Tage.

So sieht das betroffene Produkt aus. Fotos: lebensmittelwarnung.de

Diese Chargen sind betroffen

Von dem Produktrückruf sind laut Mitteilung folgende Chargen betroffen:

  • Charge: 22259
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 13.02.2023
  • 350-Gramm-Packungen

„Die Charge befindet sich auf der Rückseite der Banderole, das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Seitenfläche“, heißt es in der Lebensmittelwarnung. Andere Chargen desselben Produktes, andere Produkte des Produzenten sowie des Inverkehrbringers seien nicht vom Rückruf betroffen.

Produkt war deutschlandweit erhältlich

Wie der Inverkehrbringer über das Portal lebensmittelwarnung.de weiter mitteilt, wurde das betroffene Produkt mit der genannten Charge in der Zeit vom 8. bis zum 11. November 2022 deutschlandweit in „Filialen verschiedener Handelskonzerne, Einzelhändler, Metzgereien sowie Feinkostgeschäfte versendet“. Verbraucher:innen können betroffene Produkte in die jeweiligen Verkaufsstätten zurückbringen.

Verwendete Quellen:
– lebensmittelwarnung.de