Beliebtes Eis wird wegen krebserregendem Stoff zurückgerufen

Aktuelle Lebensmittelwarnung in Deutschland: In mehreren beliebten Eis-Produkten von "Häagen-Dazs" können sich Spuren von Ethylenoxid befinden. Es handelt sich dabei um einen krebserregenden Stoff. Das Eis sollte daher nicht verzehrt werden. Diese Produkte sind betroffen:
Beliebte Eissorten von "Häägen Dazs" werden aktuellen zurückgerufen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Beliebte Eissorten von "Häägen Dazs" werden aktuellen zurückgerufen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Eisprodukte von „Häagen-Dazs“ wegen krebserregendem Stoff zurückgerufen

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Der Hersteller General Mills ruft in Kooperation mit der Genuport Trade GmbH aktuell drei beliebte Eissorten von „Häagen-Dazs“ zurück. Grund für den Produktrückruf ist, dass in den Eisprodukten Spuren von Ethylenoxid enthalten sein können. Es handelt sich dabei eigentlich um ein Pflanzenschutzmittel, das üblicherweise gegen Pilze und Bakterien eingesetzt wird. Ethylenoxid kann das Erbgut verändern, Krebs erzeugen und ist daher in der Lebensmittelproduktion in Europa verboten. Das betroffene Eis sollte daher unter keinen Umständen verzehrt werden.

Der Hersteller General Mills ruft Produkte von Häagen-Dazs mit der Geschmacksrichtung „Vanilla“ zurück. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Diese Produkte sind konkret von dem Rückruf betroffen

Von dem Rückruf betroffen sind die folgenden Eisprodukte:

  • Häagen-Dazs Vanilla 460 ml
    Barcode: 3415581101010
    Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 21.05.2023
  • Häagen-Dazs Vanilla 95ml
    Barcode: 3415581311716
    Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 21.05.2023
  • Häagen-Dazs Classic Collection 4 x 95 ml (380 ml)
    Barcode: 3415581505719
    Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 21.05.2023

Auch die Häagen-Dazs Classic Collection ist betroffen. Foto: Hersteller

Verkauft wurden die von dem Rückruf betroffenen Eissorten von „Häägen-Dazs“ in verschiedenen Einkaufsmärkten in ganz Deutschland.

Produktumtausch und Rückgabe problemlos möglich

Wer bereits eines der zurückgerufenen Eisprodukte von „Häagen-Dazs“ gekauft hat, kann die Ware auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird in diesem Fall zurückerstattet.

Verwendete Quellen:
– Aktuelle Lebensmittelwarnung
– Rückruf von General Mills und der Genuport Trade GmbH