Corona-Regeln im November: Was schließen muss, was offen bleibt

Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten erneut treffen zu können - das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am 2. November in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen. Dem Shutdown vom Frühling kommen sie schon recht nah.
Bars, Kneipen und Restaurant müssen im November schließen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Archivfoto: Dominik Eder/ Your Day Photography
Bars, Kneipen und Restaurant müssen im November schließen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Archivfoto: Dominik Eder/ Your Day Photography
Bars, Kneipen und Restaurant müssen im November schließen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Archivfoto: Dominik Eder/ Your Day Photography
Bars, Kneipen und Restaurant müssen im November schließen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Archivfoto: Dominik Eder/ Your Day Photography

Massive Einschränkungen

Am Mittwoch (28. Oktober 2020) haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten auf massive Corona-Einschränkungen geeinigt. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte zu den Entscheidungen: Die neuen Corona-Regeln seien getroffen worden, „um einen ähnlichen Verlauf der Pandemie wie in vielen Nachbarstaaten noch abzuwenden und eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern“.

Einheitliche Regeln

Nach Angaben des Saar-Ministerpräsidenten sei positiv hervorzuheben, dass mit den jüngsten Beschlüssen in ganz Deutschland endlich einheitliche Regeln gelten. Darauf hatte Hans in der Vergangenheit immer wieder gedrängt. Die Einschnitte seien schmerzlich, aber nötig, um Schlimmeres zu verhindern. Die Beschlüsse der Konferenz werde das Saarland in einer Allgemeinverfügung zusammenfassen. In der Nacht zum Montag soll sie in Kraft treten.

Was bleibt geöffnet?

Beschlossen wurde sozusagen ein „Lockdown Light“. Somit kommt es nicht zu einem gänzlichen Herunterfahren des öffentlichen Lebens. Einige Einrichtungen bleiben geöffnet:

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Firmen/Arbeit

Firmen gehen ihrer Arbeit weiter nach. Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden.

Dienstleistungen (etwa Friseure)

Im Bereich der Dienstleistungen dürfen Friseure geöffnet bleiben, medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege, sind weiter möglich.

Was muss schließen?

Der Teil-Lockdown ab kommender Woche trifft unter anderem die Veranstaltungs- und Gastronomiebranche. Was geschlossen wird:

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Kontaktbeschränkung

Neben den bisher genannten Maßnahmen gilt ab dem 2. November zudem eine Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Wie sieht es mit Reisen aus?

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Maßnahmen für Risikogruppen

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Hilfe für Unternehmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Verstöße werden geahndet

Wie Tobias Hans erklärte, werde die Einhaltung der Regelungen kontrolliert. „Ohne Nachsicht“ werde man Verstöße ahnden. Im Einsatz sollen unter anderem die Landes- und Bundespolizei sein.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
– Tobias Hans auf Twitter