Geschäfte im Saarland dürfen an Feiertagen nicht mehr öffnen

Die Corona-Verordnung erlaubte es Geschäften im Saarland im vergangenen Monat auch an Feiertagen zu öffnen. Nach der Änderung der Verfügung in dieser Woche ist dies nicht mehr möglich.
Mitarbeiterinnen in einem Supermarkt tragen Schutzmasken, während sie die Kühlregale mit Waren bestücken. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Mitarbeiterinnen in einem Supermarkt tragen Schutzmasken, während sie die Kühlregale mit Waren bestücken. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Mitarbeiterinnen in einem Supermarkt tragen Schutzmasken, während sie die Kühlregale mit Waren bestücken. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Mitarbeiterinnen in einem Supermarkt tragen Schutzmasken, während sie die Kühlregale mit Waren bestücken. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Ladenöffnungszeiten können im Saarland während der Corona-Krise angepasst werden. Zum einen ist es manchen Geschäften möglich „zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern“ auch an Sonntagen öffnen. Zum Anderen war auch eine Öffnung an Feiertagen erlaubt. Diese Regelung gilt nun nicht mehr.

Öffnung an Feiertagen aus Verordnung gestrichen

Der ursprüngliche Absatz zu Ladenöffnungszeiten wurde in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst. Während vormals Öffnungszeiten an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr gestattet waren, wurden die Feiertage in der Neufassung gestrichen. An Sonntagen dürfen die Geschäfte jedoch weiterhin öffnen.

Die meisten Supermärkte hielten Öffnungszeiten bei

Der Vorschlag wurde von den meisten saarländischen Supermärkten ohnehin nicht angenommen. Die großen Handelsketten wie Globus und Rewe blieben an den Osterfeiertagen geschlossen. Auch von einer Öffnung an Sonntagen sahen die Supermärkte ab. Die Begründung: Auch den Verkäufern sollten Ruhetage vergönnt sein.

Verwendete Quellen:
Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
– Eigene Artikel