Im Saarland braucht ihr hier keinen Corona-Test

Die Corona-Inzidenz im Saarland liegt am dritten Tag in Folge über 100. Die Regierung hat beschlossen, die Warnampel auf Gelb zu stellen. Jetzt gilt in vielen weiteren Bereichen eine Testpflicht. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Die Corona-Warnampel im Saarland ist jetzt auf Gelb. Foto: BeckerBredel
Die Corona-Warnampel im Saarland ist jetzt auf Gelb. Foto: BeckerBredel
Die Corona-Warnampel im Saarland ist jetzt auf Gelb. Foto: BeckerBredel
Die Corona-Warnampel im Saarland ist jetzt auf Gelb. Foto: BeckerBredel

Weil die 7-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen auch am dritten Tag hintereinander über 100 liegt, hat die saarländische Landesregierung die Warnampel auf Gelb gestellt. Damit wird die bisher bestehende Testpflicht (Außengastronomie, Veranstaltungen, Sport) auch auf weitere geöffnete Bereiche im gesamten Bundesland ausgeweitet. Wer jetzt beispielsweise im Einzelhandel einkaufen oder in einen Friseursalon gehen möchte, benötigt ab sofort einen negativen Corona-Test.

Wo brauche ich keinen Test?

Von der Testpflicht sind einige Geschäfte ausgenommen. Laut aktueller Rechtsverordnung braucht es hier im Saarland keinen negativen Corona-Test:
– Lebensmittelhandel, auch Getränkemärkte und Wochenmärkte, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Direktvermarkter von Lebensmitteln
– Abhol- und Lieferdienste
– Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
– Banken und Sparkassen
– Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, Reformhäuser
– Optiker und Hörgeräteakustiker
– Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels
– Tankstellen und Raststätten
– Reinigungen und Waschsalons
– Zeitungskioske und Zeitungsverkaufsstellen
– Online-Handel
– Babyfachmärkte
– Werkstätten und Reparaturannahmen
– Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe
– Großhandel
– karitative Einrichtungen

Wo kann man sich testen lassen?

Im Saarland gibt es einige Hundert Stellen, wo Bürger:innen sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Dazu zählen die sechs Schnelltestzentren im Land (in jedem Landkreis und im Regionalverband gibt es eins) sowie die Angebote der Städte und Gemeinden. So bieten zum Beispiel Apotheken und Ärzt:innen Tests an. Eine Übersicht findet ihr hier.

Wie geht es weiter?

Die Warnampel wird auf Rot gestellt, wenn „das Infektionsgeschehen nicht unter Kontrolle bleibt und dem Gesundheitssystem eine Überlastung droht“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Ab wann das konkret gilt, ist allerdings unklar. In der Rechtsverordnung ist nicht definiert, wann das Gesundheitssystem als überlastet gilt.

Verwendete Quellen:
– Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. April 2021
– eigene Berichte
– eigene Recherche