Alkoholverbot und mehr: Diese Corona-Regeln gelten an Heiligmorgen in Saarlouis
Stadt Saarlouis will Menschenmassen an Heiligmorgen verhindern
Nachdem der Heiligmorgen im vergangenen Jahr mitten in den Corona-Lockdown gefallen war, dürfen die Gastronomiebetriebe in Saarlouis in diesem Jahr wieder ihre Tore für Gäste öffnen. Da die Stadt Saarlouis aber dicht gedrängte Massen von Besucher:innen und damit eine weitere Verbreitung des Coronavirus befürchtet, hat sie nun eine Allgemeinverfügung erlassen, um den beliebten Heiligmorgen in der Stadt zu reglementieren.
Das Ziel der Allgemeinverfügung: „Die Ausbreitung des Coronavirus am Heiligmorgen unterbinden und den Gastwirten zugleich einen unter den gegebenen Bedingungen möglichst normalen Betrieb ermöglichen“, heißt es dazu in einer aktuellen Mitteilung
Alkoholverbot an Heiligmorgen in Saarlouis
Laut Angaben der Pressestelle der Stadt Saarlouis gilt am 24. Dezember 2021 im gesamten öffentlichen Raum in der Saarlouiser Altstadt ein Alkoholverbot. Neben dem Verbot, alkoholische Getränke zu verzehren gilt an diesem Tag außerdem ein Glasverbot in der Altstadt.
Die weiteren Corona-Regeln an Heiligmorgen in Saarlouis
Neben dem Alkoholverbot gilt an Heiligmorgen in der Altstadt von Saarlouis die Maskenpflicht. Gastronomiebetriebe dürfen im Rahmen der im Saarland geltenden Corona-Verordnung öffnen, allerdings keine zusätzlichen Theken oder Stände im Außenbereich aufbauen. „Es liegt dann an jedem Gastronomiebetrieb eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob und wie in diesem Rahmen geöffnet wird. Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll sich der Betrieb auf den üblichen Gaststättenbetrieb reduzieren“, heißt es dazu in einer aktuellen Mitteilung der Stadt Saarlouis.
Stadt Saarlouis kündigt Corona-Kontrollen für den 24. Dezember 2021
Um die Einhaltung der Corona-Regeln an Heiligmorgen zu gewährleisten, hat die Stadt Saarlouis verstärkte Kontrollen angekündigt. Weitere Anpassungen der Corona-Beschränkungen behält sich die Stadt darüber hinaus noch vor, da sich bis zum 24. Dezember 2021 die Corona-Lage sowie die Regelungen von Bund und Land sich noch ändern könnten.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Saarlouis vom 13.12.2021