Nach dem Unwetter im Saarland: Was können Betroffene bei einem Schaden tun?
Starkregen, Unmengen an Wasser und auch Erdrutsche hinterließen in der Nacht auf Freitag (1. Juni 2018) im Saarland eine Spur der Zerstörung. Während THW, Feuerwehr und Co. immer noch im Einsatz sind, fragen sich viele Betroffene: Was kann ich jetzt tun? Wer zahlt bei einem Unwetter-Schaden?
Unwetter im Saarland: Was tun bei einem Schaden?
Zunächst ist es sinnvoll, den Schaden (nach Möglichkeit) einzudämmen: Beispielsweise sollte man zerstörte Fenster provisorisch abdichten, das Eindringen von weiterem Wasser zu verhindern. Diesen Ratschlag gibt der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.“ (GDV). Darüber hinaus sollte zügig der eigene Versicherer informiert werden. Und das, bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden.
Schweres Unwetter verwüstet das Saarland
Starkregen und Hochwasser: Welche Versicherung zahlt?
Damit der Versicherer zahlt, muss laut GDV eine sogenannte „Elementarschadenversicherung“ abgeschlossen werden. Ob diese Zusatz-Versicherung bereits in der „Wohngebäude- oder Hausratversicherung“ enthalten ist, gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Bildergalerie: Unwetter im Saarland
Neuere Policen neigen dazu, über diesen Zusatz bereits zu verfügen. In vielen älteren Verträgen seien jedoch oft nur die Naturgefahren Sturm und Hagel versichert. Statistisch gesehen ist jeder vierte Saarländer (25 Prozent) gegen Starkregen versichert, sagt der Verband der Versicherungswirtschaft. Vor dem schweren Hochwasser 2013 lag dieser Wert etwa bei der Hälfte (12 Prozent).
Das leistet die Elementarschadenversicherung
Dieser Zusatzbaustein sichert Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben ab. Die Versicherung kommt für Reparaturen im und auch am Gebäude auf. Sie bezahlt zum Beispiel die Kosten für das Abpumpen sowie die Trockenlegung. Und falls nötig, übernimmt die Elementarschadenversicherung auch die Kosten für den Abriss und den kompletten Wiederaufbau des Hauses.
Keine Elementarschadenversicherung?
Für die Eigentümer der (rund 200.000) nicht versicherten Wohnhäuser im Saarland bliebe hier nur der Griff in die eigene Tasche, so GDV. Der fehlende Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung könne allerdings in fast allen Verträgen ohne Probleme ergänzt werden. Rückwirkend zahlt die Versicherung jedoch nicht. Gehaftet wird nur für zukünftige Schäden.
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Auf Staatshilfen lässt sich übrigens in der Regel nicht hoffen: Hilfsgelder erhalten nur noch jene, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben. Oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Mehr als 99 Prozent der Gebäude in Deutschland seien aber problemlos versicherbar, sagt der GDV.