Nach Tod von Polizistin Charlotte Braun: Gewerkschaft der Polizei richtet Kondolenzkonto ein
Die junge Kommissarin Charlotte Braun starb am 16. Februar bei einem Polizeieinsatz in Güdingen durch einen Verkehrsunfall. Sie war 22 Jahre alt.
Seit dem tragischen Tod der jungen Frau ist die Trauer groß. Über 1.000 Menschen nahmen vergangenen Samstag an der Beerdigung von „Charli“ teil. Und auch in den sozialen Medien zeigen Menschen in Posts und Kommentaren Anteilnahme.
Die Solidarität seitens der Polizei, Freunden, Bekannten, ihrer Handballmannschaft und auch Fremden möchte die Gewerkschaft der Polizei im Landesbezirk Saarland nun für einen guten Zweck nutzen. In Absprache mit der Familie richtete man ein bundesweites Kondolenzkonto ein. Der erzielte Betrag soll ihren Angehörigen zugutekommen.
Den Schmerz könne man der Familie nicht nehmen, aber man wolle die Strukturen nutzen, um zu helfen. „Charli war ein noch so junger, offener und sozialer Mensch voller Lebensfreude. Ihr Lachen wird uns fehlen“, heißt es in dem Flugblatt der Polizei.
Bis zum 18. April 2019 können Überweisungen auf das Konto getätigt werden. Der gesammelte Betrag wird anschließend der Familie zur freien Verwendung überreicht.
Das Kondolenzkonto der Polizei
Gewerkschaft der Polizei
IBAN: DE65 5509 0500 0015 1460 62
Sparda-Bank Südwest eG
Verwendungszweck: Charli
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