Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Die Saar-Landesregierung hat die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erneut angepasst. Ergänzt wurden unter anderem Regelungen bei einem regionalen Infektionsgeschehen.

Corona-Regelungen im Saarland geändert

Ab dem heutigen Freitag (16. Oktober 2020) gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung. Dazu erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „Leider mussten wir in den letzten Tagen eine Erhöhung des Infektionsgeschehens feststellen. Bis jetzt wurden drei Landkreise als Risikogebiet ausgewiesen.“ Aus Sorge um die Gesundheit der Saarländerinnen und Saarländer habe die Verordnung daher angepasst werden müssen. Im Folgenden findet ihr die aktuellen Regelungen im Wortlaut wieder.

Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Events

Nach den Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen gilt, dass ab einer Sieben-Tages-Inzidenzrate in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken von 35, die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 50 Personen begrenzt wird. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen in privaten Wohnungen. Hier wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen empfohlen.

Ab einer Sieben-Tages Inzidenzrate von 50 wird die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 25 Personen begrenzt und bei Veranstaltungen in privaten Wohnungen nicht mehr als zehn Teilnehmer empfohlen.

Ausweitung der Maskenpflicht möglich

Zusätzlich können die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken weitere Schutzmaßnahmen je nach Auftreten des Infektionsgeschehens für einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausweitung der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Anpassung der Begrenzung der Personenanzahl in Ladenlokalen.

Beherbergungsverbot aufgehoben

Eine weitere Änderung der Verordnung ist die Aussetzung des Beherbergungsverbots für Menschen aus Corona-Risikogebieten. Vom heutigen Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 16.10.2020
– eigener Bericht