Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regelungen gelten ab heute (11. Dezember 2021)

Am heutigen Samstag (11. Dezember 2021) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen in einem Überblick für euch zusammengefasst:
Im Saarland werden die 2G-Plus-Regeln verändert. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Im Saarland werden die 2G-Plus-Regeln verändert. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Im Anschluss an die Bund-Länder-Schalte am vergangenen Donnerstag (9. Dezember 2021) hat der saarländische Ministerrat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese tritt bereits am heutigen Samstag (11. Dezember 2021) in Kraft und sieht vor allem Erleichterungen für dreifach geimpfte Personen vor. In anderen Bereichen gibt es hingegen weitere Beschränkungen.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Corona-Verordnung im Überblick

Wir haben die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln im Saarland für euch zusammengefasst:

Lockerungen für Geboosterte

Die 2G-Plus-Regeln im Saarland werden zugunsten geboosterter Personen geändert. Wer bereits eine Auffrischimpfung erhalten hat, ist demnach ab heute von der Corona-Testpflicht ausgenommen. Anders als zuvor angekündigt, gelten die Erleichterungen nicht für zweifach geimpfte oder genesene Personen. Diese brauchen weiterhin einen negativen Testnachweis. Hintergrund dafür seien „neue beunruhigende Erkenntnisse über Omikron“, wie die Staatskanzlei mitteilte. Neueste Daten würden darauf hindeuten, dass eine Grundimmunisierung nach zweifacher Impfung keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion bieten könne.

Demnach gilt ab Samstag im Saarland als 2G-Plus-Nachweis:

  • Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung (dreifach geimpft)
  • Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem negativen Testnachweis.

Wer wissen möchte, wo die 2G-Plus-Regeln im Saarland aktuell gelten, erhält hier einen Überblick: „Wo im Saarland überall die 2G-Plus-Regelung gilt“.

Erweiterung des 2G-Bereichs

Die 2G-Regel gilt ab Samstag auch in Bibliotheken. Davon ausgenommen: universitäre Bibliotheken.

2G-Optionsmodell für Hochschulen

Hochschulen können für ihre Präsenzvorlesungen neben der Anforderungen eines 3G-Nachweises nun auch einen 2G-Nachweis als Teilnahmevoraussetzung statuieren.

Ausnahmen für Minderjährige

Von den 2G- und 2G-Plus-Regelungen sind minderjährige Schüler:innen sowie Kita-Kinder (älter als sechs Jahre) „während der bevorstehenden Weihnachtsferien auch ohne das Schul- bzw. Kitazertifikat mit Testnachweis“ ausgenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Sie benötigen in der Ferienzeit allerdings einen tagesaktuellen Testnachweis. Für Kinder unter sechs Jahren besteht weiterhin keine Nachweispflicht.

Beschränkungen für Veranstaltungen und private Zusammenkünfte

Daneben hat der Ministerrat weitere Corona-Beschränkungen für Veranstaltungen im Saarland beschlossen. „Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind im privaten Wohnraum oder im eigenen Garten im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 Personen (geimpft oder genesen) begrenzt„, lautet demnach eine neue Regelung. Zudem gibt es weitere Einschränkungen für Großveranstaltungen. Dazu heißt es: „Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (Großveranstaltungen) wird die Teilnehmerzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 15.000 Personen und im Innenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 5.000 Personen beschränkt“.

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung