Neue Regeln im Saarland: Hier wird ab sofort gelockert
Das Saarland lockert am Montag (31. Mai 2021) erneut seine Corona-Regeln. SOL.DE gibt euch den Überblick über die Änderungen:
Innengastronomie wieder offen
Mehr als ein halbes Jahr nach der Schließung dürfen Gaststätten jetzt wieder im Innenbereich wieder öffnen. Gäste müssen vorher einen Termin vereinbaren und dürfen sich nur am Tisch bewirten lassen. Sie müssen alle negativ auf das Coronavirus getestet worden sein. Maximal zehn Menschen können an einem Tisch sitzen. Alkohol darf nur zwischen 06.00 und 22.00 Uhr verkauft werden.
Schulen zurück im Präsenzunterricht
Für die rund 120.000 Schüler:innen im Saarland geht es am Montag wieder zurück zur Schule. Sie und ihre Lehrer:innen müssen auch während des Unterrichts Maske tragen und außerhalb der Klassenräume mindestens eineinhalb Meter Abstand halten, außerdem sind die Säle regelmäßig zu lüften. Zweimal pro Woche müssen sich Schüler:innen und Lehrkräfte auf Sars-CoV-2 testen lassen. Wer das nicht tut, darf die Schule nicht betreten.
Hotels können wieder öffnen
Übernachtungsangebote von Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Campingplätzen sind ab Montag im Saarland wieder möglich. Die Betten dürfen höchstens zu 70 Prozent ausgelastet sein und Gäste müssen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Wer mehrere Tage bleiben will, muss alle 48 Stunden einen neuen Test machen. Gäste und Personal müssen während des Aufenthalts in den öffentlich zugänglichen Bereichen medizinische Masken tragen.
[legacy_code] Diese Corona-Regeln gelten in den einzelnen Landkreisen [/legacy_code]
Reisebus- und Schiffsreisen erlaubt
Reisebus- und Schiffsreisen zu touristischen Zwecken und ähnliche Angebote sind ab dem 31. Mai wieder möglich. Die Teilnehmenden müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen. Geht die Reise mehrere Tage, so ist alle 48 Stunden ein neuer Test nötig.
Inzidenzen müssen unter 100 bleiben
Der saarländische Ministerrat hatte diese Lockerungen vor rund eineinhalb Wochen beschlossen. Sie ergänzen die Lockerungen, die am 24. Mai in Kraft getreten sind und gelten nur, solange in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 nicht überschritten wurde. Nach jetzigem Stand treten die Lockerungen damit in allen Kommunalverbänden im Saarland in Kraft.
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Welcher Test zählt?
Die Tests müssen den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts genügen und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. In manchen Betrieben können sich Besucher:innen auch vor Ort selbst unter Aufsicht testen. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test.
Sonderregeln für Geimpfte und Genesene
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Mehr Infos dazu findet ihr hier: „Welche Lockerungen ab sofort für Geimpfte und Genesene gelten und wer zu den Gruppen dazuzählt“.
Verwendete Quellen:
– Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21. Mai 2021
– eigene Berichte
– eigene Recherche
– Robert-Koch-Institut