Saar-Grüne dürfen nicht an Bundestagswahl teilnehmen

Die Landesliste der Saar-Grünen zur Bundestagswahl wird nicht zugelassen. Das hat der Bundeswahlausschuss entschieden.
Die Grünen im Saarland sind schwer zerstritten. Foto: dpa-Bildfunk
Die Grünen im Saarland sind schwer zerstritten. Foto: dpa-Bildfunk

Die Landesliste der Grünen im Saarland bleibt von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag (5. August 2021) in Berlin entschieden. Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses als unbegründet zurück. Der Beschluss hat zur Folge, dass die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme gewählt werden können. Dies wird das bundesweite Zweitstimmenergebnis schmälern. Für den Beschluss stimmten sechs Mitglieder des Bundeswahlausschusses, zwei stimmten dagegen, zwei enthielten sich.

Streit bei den Saar-Grünen

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz 1 und damit zum Spitzenkandidaten gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.

Delegierte ausgeschlossen

Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf zur Listenaufstellung am 17. Juli schloss dann das Bundesschiedsgericht die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis aus. Begründet wurde dies mit Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband. Diese 49 Delegierten machten rund ein Drittel aller Delegierten aus.

Ausschluss Verstoß gegen Demokratieprinzip

Der Landeswahlausschuss hatte diesen Ausschluss als schweren Fehler und Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewertet. Dieser Auffassung folgte der Bundeswahlausschuss. Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte: „Der Ausschluss von Delegierten, nämlich der Delegierten eines gesamten Ortsverbandes von der Teilnahme an der Aufstellung der Landesliste in einer Vertreterversammlung stellt einen Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen dar, ohne die ein Wahlvorschlag nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechterdings nicht Grundlage einer demokratischen Wahl sein kann.“ Thiel fügte hinzu, die Grünen hätten „sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkommen“. Sie hätte dagegen rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen.

Grüne bedauern Entscheidung

Die Grünen bedauerten die Entscheidung. „Es ist insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten“, sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner. Im saarländischen Landesverband habe es in den vergangenen Wochen Bestrebungen gegeben, „in einer verfahrenen Situation einen Neuanfang zu wagen“. Dieser Neuanfang werde nun einen noch längeren Atem brauchen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur