Saarland: Verdopplung der zulässigen Gruppengröße in Kitas beschlossen

Aufgrund der stark wachsenden Nachfrage nach Notbetreuung hat die Saar-Landesregierung am heutigen Dienstag (12. Mai 2020) eine Verdopplung der zulässigen Gruppengröße in Kitas beschlossen. Demnach werde diese von fünf auf zehn Kinder erhöht.
Das Bildungsministerium rechnet weiterhin mit einem verstärkten Bedarf an Notfallbetreuung von Kindern. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Das Bildungsministerium rechnet weiterhin mit einem verstärkten Bedarf an Notfallbetreuung von Kindern. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Das Bildungsministerium rechnet weiterhin mit einem verstärkten Bedarf an Notfallbetreuung von Kindern. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Das Bildungsministerium rechnet weiterhin mit einem verstärkten Bedarf an Notfallbetreuung von Kindern. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen in Kitas und Schulen ist im Saarland stark gestiegen. Aus diesem Grund wurde in einem ersten Schritt bereits zum 28. April der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

Auf Initiative von Bildungsministerin Streichert-Clivot (SPD) habe die Landesregierung am Dienstag (12. Mai 2020) beschlossen, zudem die zulässige Gruppengröße in der Notbetreuung von fünf auf zehn Kinder zu erhöhen. Darüber hinaus sollen alle Vorschulkinder kurzfristig Zugang zur Notbetreuung in den Kitas erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bildungsministeriums.

Die Zahlen

Waren laut Ministerium am 24. April noch 2.776 Kinder in der Notbetreuung der Kitas, so waren es laut Bildungsministerium am 11. Mai bereits 5.518. Der gemeldete Bedarf könne bisher insgesamt gedeckt werden. „Bei weiter steigenden Zahlen wären die Grenzen der Gesamtkapazität aber schnell erreicht, örtlich ist dies bereits teilweise der Fall“, so das Bildungsministerium.

Die neue Regelung soll die Möglichkeit schaffen, vor Ort flexibel auf weitere Notbetreuungsbedarfe reagieren und diese decken zu können. Bisher gültige Hygiene- und Infektionsschutzregelungen bleiben nach Angaben des Ministeriums bestehen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 12.05.2020