Saarlouis: Ab Montag Alkoholverbot in ausgewiesenen Bereichen der Innenstadt

Mit einer Allgemeinverfügung will die Kreisstadt Saarlouis nach eigenen Angaben die "Ausbreitung des Coronavirus im stark belebten Innenstadtbereich" verhindern. Um das womöglich zu erreichen, wurde nun ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche auf den Weg gebracht.

Alkoholverbot in Saarlouis

Aller Voraussicht nach kehrt der Landkreis Saarlouis am kommenden Montag (31. Mai 2021) zum Saarland-Modell zurück. Doch nicht nur diese Änderung steht bevor. In der Kreisstadt Saarlouis selbst greift ab dann eine neue Allgemeinverfügung. Wie aus einer Mitteilung der Kreisstadt-Pressestelle hervorgeht, tritt am Montag „ein Alkoholverbot in ausgewiesenen Bereichen der Saarlouiser Innenstadt“ in Kraft. Dieses gilt täglich von 21.00 bis 02.00 Uhr, heißt es.

Diese Bereiche sind betroffen

Den Angaben zufolge bezieht sich das Alkoholverbot auf folgende Straßen und Plätze in Saarlouis:
– Alte-Brauerei-Straße
– Bierstraße
– Karcherstraße (Teilstück von Einmündung Alte-Brauerei-Straße bis Einmündung Weißkreuzstraße)
– Silberherzstraße
– Sonnenstraße (ab Einmündung Weißkreuzstraße in Richtung Alte-Brauerei-Straße)
– Weißkreuzstraße (einschließlich zugehöriger Innenhöfe)

„Ab diesem Datum gilt in den ausgewiesenen Straßen und Plätzen in der Zeit von 21.00 Uhr bis 02.00 Uhr das Verbot, alkoholische Getränke zu konsumieren„, teilte die Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis mit. Ausgenommen seien „Flächen mit gastronomischer Nutzung, soweit sich die Gäste auf festen Plätzen aufhalten, die ihnen vom Betreiber zugewiesen wurden“.

Begründung der Stadt

Die Begründung der Allgemeinverfügung: „Mit der Rückkehr zum Saarland-Modell und dem erneut besser werdenden Wetter geht die Kreisstadt Saarlouis davon aus, dass wieder zahlreiche Besucher in die Innenstadt kommen werden“. Die Allgemeinverfügung soll den „Betrieb der Geschäfte und Gastronomie sichern“ – indem zu bestimmten Zeiten „in Teilen der Innenstadt kein Alkohol auf öffentlichen Flächen konsumiert werden darf“.

Darüber hinaus gehe man davon aus, dass die Einhaltung des Mindestabstandes aufgrund der potenziell hohen Zahlen von Besucher:innen „nicht durchgängig möglich ist“. Die Stadt weiter: „Weil der Konsum von Alkohol überdies eine enthemmende Wirkung hat, ist dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Effekte, die eine Infektion mit dem Coronavirus begünstigen, in den belebten Bereichen des Stadtgebietes unterbleiben.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis, 28.05.2021
– eigener Bericht