Vergewaltigungsprozess gegen Saar-SPD-Mitarbeiter: Mutmaßliches Opfer legt Revision ein

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, in der vergangenen Woche aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nun hat das Opfer Revision eingelegt.
Der Vergewaltigungsprozess gegen einen saarländischen SPD-Mitarbeiter geht vor den Bundesgerichtshof. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Der Vergewaltigungsprozess gegen einen saarländischen SPD-Mitarbeiter geht vor den Bundesgerichtshof. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk

Grünen-Politikerin zieht vor den Bundesgerichtshof

Nach dem Freispruch im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung hat das Opfer nun über ihre Anwältin Revision eingelegt. Der Fall geht damit vor den Bundesgerichtshof. Das berichtet der SR. Die Grünen-Politikerin wirft ihrem Ex-Freund, einem SPD-Mitarbeiter, vor, sie vor fünf Jahren in zwei Fällen vergewaltigt zu haben.

Freispruch im Vergewaltigungsprozess aus Mangel an Beweisen

Die Richter am Landgericht Saarbrücken hatten den 30-Jährigen nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen. Demnach hätten ihm die Taten im Prozess nicht nachgewiesen werden können. Es mangelte an Beweisen. Das Gericht habe demzufolge nicht klären können, ob der Sex einvernehmlich gewesen war oder nicht.

Gutachterin schloss bewusste Falschaussage des Opfers aus

Eine bewusste Falschaussage der 26-Jährige schloss eine renommierte psychologische Gutachterin aus. Es sei allerdings möglich, dass das mutmaßliche Opfer die als negativ wahrgenommenen sexuellen Erfahrungen erst im Nachhinein unbewusst als Vergewaltigung abspeicherte – als sogenannte Pseudo-Erinnerung. Die junge Frau hatte die Taten anderthalb Jahre nach ihrer Trennung von dem SPD-Mitarbeiter angezeigt. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe bestritten.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Eigener Bericht