Verschreibung von Cannabis: Saarländische Ärzte weisen Kritik zurück

Mediziner beziehen nun Stellung zu den Äußerungen des Drogenbeauftragten Stephan Kolling in Hinblick auf die Verschreibung von Cannabis. Der Gesundheitsstaatssekretär hatte die hohe Verschreibungsrate im Saarland kritisiert.
Die Äußerungen von Stephan Kolling zur Verschreibung von Cannabis im Saarland stehen in der Kritik. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Äußerungen von Stephan Kolling zur Verschreibung von Cannabis im Saarland stehen in der Kritik. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Äußerungen von Stephan Kolling zur Verschreibung von Cannabis im Saarland stehen in der Kritik. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Äußerungen von Stephan Kolling zur Verschreibung von Cannabis im Saarland stehen in der Kritik. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Nach den Äußerungen von Stephan Kolling zur hohen Verschreibungsquote von Cannabis im Saarland äußern sich nun auch Experten zum Thema. 

Eine Studie der Techniker Krankenkasse besagte, dass Ärzte im Saarland im deutschlandweiten Vergleich am häufigsten Cannabis verschreiben. Der Drogenbeauftragte hatte den Saar-Medizinern daraufhin zu viel Großzügigkeit mit den Rezepten vorgeworfen. 

Mediziner weisen Vorwürfe zurück

Der Präsident der Ärztekammer Josef Mischo hat die Vorwürfe des Politikers zurückgewiesen. Gegenüber dem „SR“ äußerte er, dass die ärztlichen Verordnungen auch von der Krankenkasse geprüft werden und von Beihilfe zum Missbrauch nicht die Rede sein könne.

Auch die Medizin-Professoren Sven Gottschling (Palliativmedizin an der Uniklinik Homburg) und Winfried Häuser (Psychosomatik am Klinikum Saarbrücken) kritisierten die Aussagen des Drogenbeauftragten des Saarlandes. Die Diskussion sei pauschalisiert und nicht differenziert genug. Zunächst sei es nicht sinnvoll, verallgemeinernd von Cannabis zu reden, da es sich um Cannabispräparate und Cannabis-basierte Arzneimittel handele. Außerdem müsse man zwischen Freizeitkonsum, bei dem es sich um Missbrauch handelt, und medizinisch sinnvollem Einsatz von Cannabis unterscheiden. 

Keine berauschende Wirkung von Cannabis-Präparaten

Eine Umfrage habe laut Gottschling in der „SZ“ ergeben, dass bei Schmerztherapeuten im Saarland fast nie Cannabisblüten, sondern meist Arzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Hanfpflanze, verschrieben werden. Eine berauschende Wirkung trete bei diesen nur extrem selten auf. Ein weiterer Kritikpunkt der Mediziner ist, dass die Daten der Techniker Krankenkasse nicht repräsentativ für alle Versicherten und Ärzte in Deutschland seien. „Auch sollte eine Unterversorgung in den anderen genannten Bundesländern und damit eine mögliche Vorreiterrolle des Saarlandes erwogen werden“, so Gottschling und Häuser in der „SZ“.

Auch seitens der Politik ernten Kollings Aussagen Kritik. Sebastian Thul von der SPD meinte: „Statt die Ärzteschaft für ihre Arbeit zu kritisieren, sollte mehr im Bereich der Präventionsarbeit in der Drogenpolitik getan werden“. Kolling hatte auch die Zahl der Drogentoten herangezogen, um seine Kritik an den ärztlichen Verordnungen zu untermauern. Dass es sich bei den Verstorbenen um Opfer von Cannabis-Konsum handelt, ist dabei allerdings unwahrscheinlich.

Seit März 2017 haben Ärzte die Möglichkeit, Cannabisblüten oder Arzneimittel mit Dronabinol zu verschreiben. Die Präparate dürfen allerdings nur bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden, wenn etablierte Behandlungen nicht anschlagen oder nicht zumutbar sind.