Saarland: Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas gelockert
Am Montag hatten sich die Gesundheitsminister:innen der Länder auf neue Quarantäne-Regeln für Kitas sowie Schulen verständigt. Über die konkrete Umsetzung im Saarland informierte das Bildungsministerium am Abend. Vereinbart wurden folgende Punkte, die SOL.DE im Wortlaut wiedergibt:
- Die Gesundheitsämter sind vor dem Hintergrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bereit, nur noch für enge Kontaktpersonen, d.h. im direkten Nahfeld der infizierten Person, Quarantänen anzuordnen
- Eine Freitestung der engen Kontaktpersonen kann dann nach fünf Tagen mittels PCR-Test erfolgen
- Die Gesundheitsämter der Landkreise und des Regionalverbandes bieten dem freigetesteten Personenkreis weiterhin an, am 14. Tag nach der ursprünglichen Quarantäneanordnung eine weitere Testung mittels Nukleinsäuretests (PCR-Test) durchzuführen
- Geimpfte und Genesene werden in der Regel von Quarantänen ausgenommen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Virus-Variante
- Letztlich werden die Gesundheitsämter weiter eigenverantwortlich Einzelfall-Entscheidungen – je nach Fall-Konstellation – treffen
Übernahme der Kosten für Tests
Laut Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) werden die Kosten für die PCR-Tests übernommen. Die Regelung gelte zudem rückwirkend für Schüler:innen oder Lehrkräfte, die vergangene Woche in Quarantäne geschickt worden sind. „Beim Auftreten von Infektionsfällen in Kinderbetreuungseinrichtungen sollen die Behörden mit Augenmaß und vor allem mit Blick auf die Belange der Kinder Quarantänemaßnahmen anordnen„, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) zu den gelockerten Regelungen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung der Pressestelle des Bildungsministeriums Saar, 07.09.2021
– eigener Bericht