Hier wird es teuer: Diese Corona-Bußgelder drohen jetzt im Saarland – auch Geimpften

Im Saarland werden neue Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln verhängt. Was jetzt droht und wer besonders tief in die Tasche greifen muss:
Auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Außenbereich drohen Bußgelder. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Außenbereich drohen Bußgelder. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen gilt im Saarland jetzt auch ein neuer Bußgeldkatalog. Dieser sieht teils erhebliche Strafen bei Verstößen gegen die Rechtsverordnung vor.

Was Ungeimpften droht

Halten sich Ungeimpfte etwa nicht an die Kontaktbeschränkungen – sie dürfen sich jetzt nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie einer zusätzlichen ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt treffen – so können die saarländischen Behörden ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängen. Teuer wird es auch, wenn Nicht-Geimpfte trotz 2G-Regel zum Beispiel im Friseursalon, bei Veranstaltungen oder ab Montag in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, erwischt werden. Bis zu 500 Euro Geldbuße drohen dann auch hier. Was Ungeimpfte im Saarland jetzt nicht mehr dürfen und für welche Personengruppen es Ausnahmen gibt, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

Auch Geimpfte können ordnungswidrig handeln

Doch auch für Geimpfte kann es happig werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht – zum Beispiel in geschlossenen Räumen – können die Behörden Bußgelder von 50 bis 200 Euro verhängen. Zahlen müssen beispielsweise auch Menschen, die gegen die Maskenpflicht in der Saarbrücker Innenstadt verstoßen. Lassen Verantwortliche zu, dass in ihrem Betrieb keine Maske getragen wird, müssen sie bis zu 2.500 Euro zahlen. Und wer sich infiziert und das nicht unverzüglich dem Gesundheitsamt meldet, handelt ebenfalls ordnungswidrig. Solche Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 500 Euro geahndet. An welche Regeln sich Geimpfte jetzt halten müssen, steht hier.

Höhere Bußgelder bei mehrmaligem Verstoß möglich

Der teuerste Regelsatz gilt übrigens für Betreiber von Discos und Clubs. Diese müssen ab sofort wieder geschlossen bleiben. Machen Verantwortliche trotzdem auf, so wird ein Bußgeld von bis zu 6.000 Euro fällig. Alle Regelsätze gelten jeweils für den ersten Verstoß. Bei mehrmaligem Verstößen werden die Geldbußen jeweils verdoppelt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 25.000 Euro.

Rund 9.000 Bußgelder in eineinhalb Jahren

Zwischen März 2020 und September 2021 hatten die Behörden im Saarland knapp 9.000 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Corona eingeleitet. Am häufigsten wurden Bußgelder wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht und die Ausgangsbeschränkungen verhängt. Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Kommunalverbände (also der Regionalverband Saarbrücken und die fünf Landkreise) zuständig.

Verwendete Quellen:
Aktueller Bußgeldkatalog (PDF)
– eigene Berichte