Vor einem Jahr starb Charlotte Braun in Saarbrücken: Prozess gegen Polizist startet bald

Am Morgen des 16. Februar 2019 kommt die junge Polizeikommissarin Charlotte Braun an einem Verkehrskreisel in Saarbrücken-Güdingen ums Leben. Der Prozess gegen ihren Kollegen, den die Staatsanwaltschaft in der Verantwortung sieht, soll in eineinhalb Monaten beginnen.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.

Auf den Tag genau ist es am heutigen Sonntag (16. Februar 2020) ein Jahr her, dass das Leben der Polizeikommissarin Charlotte Braun schlagartig beendet wurde.

An jenem Tag sucht die 22-Jährige zusammen mit ihrem Kollegen einen Franzosen, der angeblich stark betrunken mit einem Alfa Romeo nach Frankreich unterwegs ist. Die Polizisten sind mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs – am Steuer sitzt der 34-jährige Kommissar aus dem Saarpfalz-Kreis, auf dem Beifahrersitz Charlotte Braun.

Auto ist 152 km/h schnell

Es ist ein Kreisel in Saarbrücken-Güdingen, der schließlich zum Schauplatz des tödlichen Unfalls wird. Ein Gutachter stellt später fest, dass der 34-jährige Polizist seinen Wagen beim Heranfahren an den Verkehrskreisel auf 152 km/h beschleunigt – in einer Tempo-50-Zone.

Der Kommissar leitet die Gefahrenbremsung laut Staatsanwaltschaft dadurch zu spät ein – der Streifenwagen überfährt anschließend den Kreisel, prallt gegen ein Verkehrsschild sowie zwei Laternenmasten und kommt auf dem Dach zum Liegen. Der Fahrer wird bei dem Unfall schwer verletzt. Charlotte Braun stirbt noch am Unfallort.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Wie die Staatsanwaltschaft auf SOL.DE-Anfrage mitteilt, wird dem Kommissar ab Anfang April vor dem Amtsgericht Saarbrücken der Prozess gemacht. Er muss sich dann wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil er den Tod der jungen Polizistin „vorhersehbar und vermeidbar“ verursacht haben soll.

Laut Gutachter könne ein technischer Defekt an dem Streifenwagen ausgeschlossen werden. Auch sei die Straße an jenem frühen Februarmorgen nicht glatt gewesen. Sichtkontakt zu dem gesuchten Franzosen hätten die Beamten nicht gehabt.

Kommissar zeigt sich geständig

Die Polizei hat zwar Sonderrechte, wenn sie mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist. Doch dabei darf die Sicherheit nicht gefährdet werden. Beamte sind zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet.

Der 34-Jährige hat sich laut Staatsanwaltschaft geständig gezeigt. Er war auch Monate nach dem tödlichen Unfall in therapeutischer Behandlung und dienstunfähig. Bekennt das Amtsgericht ihn schuldig, drohen dem Kommissar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Charlotte B. wurde eine Woche nach ihrem Tod in ihrer Heimatgemeinde Wadgassen beigesetzt. Mehr als 1.000 Trauernde erwiesen ihr die letzte Ehre.

Tödlicher Unfall in Güdingen: Bisherige Artikel zum Thema

1. Oktober: Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
22. März: Polizei ermittelt gegen Fahrer
27. Februar: Gewerkschaft der Polizei richtet Kondolenzkonto ein
23. Februar: Polizistin in Wadgassen beigesetzt: Große Anteilnahme bei der Trauerfeier
20. Februar: Große Trauerfeier für Samstag geplant

18. Februar: Straßenglätte Ursache für Unfall?
16. Februar: Trauer um verunglückte Charlotte B. (†22)
16. Februar: Polizistin stirbt bei Einsatz in Saarbrücken

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte