Hans denkt über FFP2-Maskenpflicht nach – Kritik von Handelsverband Saar

Eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel? Das ist nach Ansicht des saarländischen Handelsverbandes nur "schwer vorstellbar". Zuvor hatte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans entsprechende Diskussionen ins Rollen gebracht. Hier gibt es das ganze Statement des Handelsverbandes dazu:
Fotos: (links) dpa/picture alliance/Christophe Gateau | (rechts) dpa/picture alliance/Matthias Balk
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Verband: FFP2-Maskenpflicht im Saar-Einzelhandel „schwer vorstellbar“

Als „schwer vorstellbar“ hat der Handelsverband Saarland eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel bezeichnet. „Wir sehen sie insbesondere für die Mitarbeiter als Belastung“, so Hauptgeschäftsführer Fabian Schulz am heutigen Montag (24. Januar 2022) zur Deutschen Presse-Agentur („dpa“) in Saarbrücken. Das Argument: Kund:innen könnten vor die Tür gehen und dort jeweils die Maske absetzen. „Das kann der Mitarbeiter in den Verkaufsräumen ja nicht“, sagte Schulz. Im Einzelhandel gibt es aktuell die Pflicht, medizinische Masken zu tragen.

2G ausgesetzt – Hans denkt über FFP2-Maskenpflicht nach

Im saarländischen Einzelhandel ist seit dem vergangenen Freitag die 2G-Regelung ausgesetzt. Zuvor hatte es einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) gegeben. Daraufhin hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) angekündigt, bald zu entscheiden, wie die Rechtsverordnung des Landes geändert werden muss. „Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen“, so Hans.

Beratungen am Dienstag

Nach Angaben des Regierungssprechers werde der Saar-Ministerrat am morgigen Dienstag über das Thema beraten sowie entscheiden. Bereits am Freitag hatte Tobias Hans empfohlen, im Einzelhandel „schon jetzt FFP2-Masken zu tragen“.

„Keiner fühlt sich benachteiligt“

Laut Schulz sind die Geschäfte im Einzelhandel „froh“ darüber, dass Kontrollen an den Eingängen weggefallen sind. Demnach sei es positiv zu bewerten, „dass wir jetzt überall die gleichen Regeln haben wie auch im Lebensmittelhandel. Keiner fühlt sich benachteiligt und wir können jetzt unter Einhaltung aller Hygienevorschriften die Umsätze machen, die dringend notwendig sind.“

Kommt es womöglich zu neuen Zugangsregeln im Einzelhandel? Damit rechne zumindest Schulz nicht. „Die Hürden sind sehr hoch gelegt worden vom Gericht“. Das OVG war einem Eilantrag mehrerer saarländischer Elektronik-Fachmärkte gefolgt. Die 2G-Regeln für den Einzelhandel hatten Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit beschlossen.

Der saarländischen Vorschrift zufolge waren Läden von 2G ausgenommen, die ihre Kund:innen mit Waren sowie Dienstleistungen des täglichen Bedarfs versorgen.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur