Mord in Köllerbach: Michaela R. wegen Schüssen auf Ex-Freund verurteilt

Soeben wurde am Landgericht Saarbrücken das Urteil zum Mord an Patrick Schulz in Püttlingen-Köllerbach gesprochen: Die Todesschützin Michaela R. muss ins Gefängnis.
Das Landgericht Saarbrücken sprach Michaela R. des Mordes an ihrem Ex-Freund Patrick Schulz schuldig. Archivfoto: BeckerBredel. Foto: Privat.
Das Landgericht Saarbrücken sprach Michaela R. des Mordes an ihrem Ex-Freund Patrick Schulz schuldig. Archivfoto: BeckerBredel. Foto: Privat.
Das Landgericht Saarbrücken sprach Michaela R. des Mordes an ihrem Ex-Freund Patrick Schulz schuldig. Archivfoto: BeckerBredel. Foto: Privat.
Das Landgericht Saarbrücken sprach Michaela R. des Mordes an ihrem Ex-Freund Patrick Schulz schuldig. Archivfoto: BeckerBredel. Foto: Privat.

Das Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch (14. August) Michaela R. des Mordes schuldig gesprochen. Die 58-Jährige muss jetzt lebenslang in Haft.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass R. am 7. Februar ihren Ex-Freund Patrick Schulz mit vier Schüssen auf offener Straße getötet hatte, als er gerade seine Krankengymnastik-Praxis im Püttlinger Stadtteil Köllerbach abschließen wollte. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hatte R. die Waffe als Mitglied eines Schützenvereins legal besessen.

„Es war praktisch ein Schulbeispiel für Heimtücke„, sagte der Vorsitzende Richter. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers am Vortag lebenslange Haft für die Masseurin gefordert. Sie hatte die Tat über ihren Anwalt zugegeben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da alle Parteien auf Rechtsmittel verzichteten.

Bewusst habe die Frau die Arg- und Wehrlosigkeit des Mannes ausgenutzt, so die Urteilsbegründung. „Der Tatplan sah ja gerade vor, dass ein Überraschungsmoment geschaffen werden sollte, bei der das Opfer keine Chance hatte“, sagte Richter Bernd Weber. Vier Schüsse habe die Sportschützin beidhändig auf den Mann abgegeben – den letzten, als er bereits auf dem Boden lag.

2012 war es nach 16 Jahren zur Trennung von Schulz und der Verurteilten gekommen, weil er eine Beziehung zu einer anderen Frau einging. Mit Susanne Schulz hatte der 46-Jährige zwei Kinder, die zur Tatzeit fünf Jahre beziehungsweise drei Monate alt waren.

„Sie fühlte sich belogen und betrogen“, schilderte der Richter. Und aus tiefer Enttäuschung über den Vertrauensbruch habe sie auch noch sieben Jahre nach der Trennung den Entschluss gefasst, ihn zu töten. Ein konkreter Anlass für die Tat sei nicht erkennbar gewesen. Möglicherweise seien es Bilder von einem Familienurlaub gewesen, die der Mann auf Facebook gepostet habe und die Angeklagte wieder an die gemeinsame Zeit und Urlaube erinnert hätten.

Die Tat hatte nach Ansicht Webers jedoch „keine Befreiungs- oder Genugtuungsfunktion“. Der Zustand der Angeklagten zeige, dass sie selbst äußerst erschüttert sei. „Es war auch für sie wohl eher ein Akt der Selbstzerstörung“, sagte der Richter.

„Recht verstöhrendes Verfahren“

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gab zu, dass dieser Prozess selbst nach vielen Jahren Berufserfahrung für ihn ein „recht verstörendes Verfahren“ bedeutet habe. Die Angeklagte sei „ein Emotionenbündel“ gewesen und habe an der Verhandlung nur sehr passiv teilgenommen – bis auf ihre Aussage in ihrem letzten Wort, als sie die Angehörigen unter Tränen um Verzeihung gebeten habe.

Anwalt Pascal Bastuck, der die Mutter des Opfers vertrat, räumte ein, dass er der Angeklagten „die Erschütterung“, die sie während der vier Sitzungstage gezeigt habe, abnehme. Unbefriedigend bleibe jedoch für die Angehörigen, nicht erfahren zu haben, was der Auslöser für die Tat gewesen sei. „Letztendlich ist die Frau ein Opfer ihrer Selbst gewesen und dadurch zur Täterin geworden“, sagte er. Seine Mandantin hoffe nun darauf, mehr Antworten in einem persönlichen Brief zu erhalten, den die Angeklagte angekündigt habe.

„Es war eine Spirale, aus der sie nicht mehr herauskam“, beschrieb Verteidiger Marius Müller das Verhalten seiner Mandantin. Die Tat bereue sie zutiefst.

Tödliche Schüsse in Köllerbach: Bisherige Artikel zum Thema

12. August: Ex-Freund in Köllerbach erschossen: Michaela R. gesteht Tat vor Gericht
27. Juli: Tödliche Schüsse auf Ex-Freund in Köllerbach: Michaela R. will Tat nicht geplant haben
16. Juli: Schüsse in Köllerbach: Saarländer sammeln 15.000 Euro für Witwe des Opfers
8. Juli: Schüsse in Köllerbach: Nachbarn sammeln Geld für Witwe von getötetem Physiotherapeuten (†46)
8. April: Mann (46) in Köllerbach erschossen: Anklage gegen frühere Lebensgefährtin (57)
8. Februar: Tödliche Schüsse in Köllerbach: Michaela R. und Patrick S. vor langer Zeit Paar gewesen
8. Februar: Mann (46) in Köllerbach erschossen – Polizei nimmt Frau fest

Verwendete Quellen:
• eigene Recherche
• eigene Berichte
• Deutsche Presse-Agentur