Nach Tod von Polizistin Charlotte Braun: Streifenwagen war mit 152 km/h unterwegs

Das Polizeiauto, das Mitte Februar in Saarbrücken-Güdingen verunfallt ist und in dem die Kommissarin Charlotte Braun ums Leben kam, war mit dreifach überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Zu diesem Schluss ist jetzt ein Gutachter gekommen. Die Polizei ermittelt weiterhin gegen den Kollegen der 22-Jährigen, der den Streifenwagen lenkte.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer gegen den Fahrer des Streifenwagens, der Mitte Februar im Saarbrücker Stadtteil Güdingen verunglückt war. Die Beifahrerin des 34-Jährigen, die Kommissarin Charlotte Braun (†22), war bei dem Unfall am Kreisel in der Großblittersdorfer Straße ums Leben gekommen.

Wie jetzt ein Gutachten zum Ablauf des Crashs ergab, war der Wagen nach exklusiven SOL.DE-Informationen mit 152 Kilometern pro Stunde unterwegs, als er von der Fahrbahn abkam und sich überschlug. Erlaubt sind an der Stelle 50 km/h. Der Sachverständige hatte das Airbag-Steuergerät des Autos sowie die Spuren am Unfallort und die Fahrzeugschäden ausgewertet.

Ein technischer Defekt an dem Wagen könne laut Gutachten ausgeschlossen werden; auch sei die Straße zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme nicht glatt gewesen. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der Unfall ausschließlich auf die weit überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist.

Polizei hat Sonderrechte, ist aber zu Vorsicht verpflichtet

Die beiden Polizisten waren zusammen mit einem zweiten Einsatzwagen zu einem Zeugen unterwegs, der einen „total betrunkenen Mann“ gemeldet hatte. Zum Zeitpunkt des Crashs war der Streifenwagen nach exklusiven SOL.DE-Informationen mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs. Zwar räumt die Straßenverkehrsordnung der Polizei in diesen Fällen Sonderrechte wie das Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein. Gleichzeitig dürfen die Beamten die öffentliche Sicherheit in solchen Fällen nicht gefährden. Sie sind zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet.

Der 25 Jahre alte Franzose, der den Einsatz ausgelöst hatte, stellte sich der Polizei. Er war nach Polizeiangaben nicht aktiv an dem Unfall beteiligt.

Ob und inwieweit der Streifenwagen-Fahrer Verantwortung für den Unfall trägt, müssen jetzt die Ermittlungen klären. Der 34-Jährige wurde bei dem Unfall verletzt und hat sich noch nicht zum Crash geäußert. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Verwendete Quellen:
• eigene Recherche

Tödlicher Unfall in Güdingen: Bisherige Artikel zum Thema
22. März: Tod von Kommissarin Charlotte Braun: Polizei ermittelt gegen Fahrer
27. Februar: Nach Tod von Polizistin Charlotte Braun: Gewerkschaft der Polizei richtet Kondolenzkonto ein
23. Februar: Polizistin Charlotte B. in Wadgassen beigesetzt: Große Anteilnahme bei der Trauerfeier
20. Februar: Polizistin Charlotte B.: Große Trauerfeier für Samstag geplant

18. Februar: Nach Tod von Polizistin Charlotte B.: Straßenglätte Ursache für Unfall?
16. Februar: Unfall in Güdingen: Trauer um verunglückte Charlotte B. (†22)
16. Februar: Polizistin stirbt bei Einsatz in Saarbrücken