Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit nicht mehr anfechtbarem Beschluss entschieden, dass das Neonazi-Konzert im Sulzbacher Salzbrunnenhaus stattfinden darf. Bei uns könnt ihr die Entscheidungsgründe des Gerichts nachlesen.
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0

Nun ist es entschieden: Die rechtsextreme Band „Kategorie C“ darf am morgigen Freitag im Sulzbacher Salzbrunnenhaus auftreten.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes bestätigt, mit der die Stadt Sulzbach verpflichtet wurde, der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ das Salzbrunnenhaus am 6.4.2018 zur Durchführung einer „politischen Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm“ in der Zeit von 18.00 – 21.00 Uhr zu überlassen.

Die Gründe der Entscheidung

In einer Pressemitteilung hat das OVG des Saarlandes seine Entscheidung folgendermaßen begründet:

„Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass es bei der geplanten Veranstaltung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten kommen werde, habe die Stadt Sulzbach nicht dargelegt und seien nach dem Erkenntnisstand des Gerichts im Eilrechtsschutzverfahren auch nicht erkennbar. Der Antragsteller, der als Veranstalter die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung trage, habe seinerseits Vorkehrungen getroffen, bei deren Beachtung der sichere Ablauf gewährleistet werde könne. Eine politische Bewertung der Veranstaltung stehe dem Gericht indessen nicht zu und dürfe von der Stadt Sulzbach im Rahmen der Vergabe der gemeindlichen Einrichtung auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 KSVG, wonach die Einwohnerinnen und Einwohner berechtigt sind, im Rahmen der bestehenden Vorschriften die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen, nicht als Maßstab zugrunde gelegt werden.“

Damit steht fest, dass das Konzert morgen wie geplant stattfinden wird. Denn der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar.

Der komplette Streit im Überblick:

• 04.04.: Stadt Sulzbach legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor
• 03.04.: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach
• 31.03.: Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden
• 27.03.: „Kategorie C“ in Sulzbach: Veranstalter geht gerichtlich gegen Kündigung vor
• 16.03.: Sulzbach reicht Kündigung gegen Nazi-Veranstaltung im Salzbrunnenhaus ein
• 14.03.: Sulzbacher Nazi-Konzert: Wurde Stadt von Veranstalter getäuscht?
• 14.03.: Sulzbach erlaubt rechter Band „Kategorie C“ Auftritt im Salzbrunnenhaus