Stadt Sulzbach wehrt sich weiter gegen Neonazi-Konzert
Die Stadt Sulzbach hat nun in höherer Instanz Beschwerde gegen einen Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichts eingelegt. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Das Gericht hatte die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrags für das Salzbrunnenhaus für ungültig erklärt. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis mit dem Fall beschäftigen – und das ziemlich schnell.
In dem Fall geht es um eine umstrittene Veranstaltung am morgigen Freitag, dem 6. April, im Salzbrunnenhaus. Der Sprecher der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“, Alexander Flätgen, hatte das Event im Februar angemeldet. Dabei habe er nach Ansicht der Stadt verschwiegen, dass dann auch die Band „Kategorie C“ auftreten soll, eine, nach Angaben der Stadt, Gruppe aus der „rechtsradikalen Hooligan-Szene“. Flätgen sieht das anders. Er habe bei der Anmeldung erklärt, dass auch „Balladen“ geplant seien.
Egal, in welche Richtung das Oberverwaltungsgericht entscheidet: Das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ will zwischen 18 und 21 Uhr auf dem Ravanusaplatz eine Mahnwache abhalten.
Hier noch einmal alle Berichte zum Thema:
• 03.04.: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach
• 31.03.: Veranstaltung mit „Kategorie C“ darf jetzt doch in Sulzbach stattfinden
• 27.03.: „Kategorie C“ in Sulzbach: Veranstalter geht gerichtlich gegen Kündigung vor
• 16.03.: Sulzbach reicht Kündigung gegen Nazi-Veranstaltung im Salzbrunnenhaus ein
• 14.03.: Sulzbacher Nazi-Konzert: Wurde Stadt von Veranstalter getäuscht?
• 14.03.: Sulzbach erlaubt rechter Band „Kategorie C“ Auftritt im Salzbrunnenhaus